Artikel 24 - Renten-Überleitungsgesetz (RÜG)

G. v. 25.07.1991 BGBl. I S. 1606; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2575
Geltung ab 01.01.1992, abweichend siehe Artikel 42; FNA: 826-30-1 Allgemeine und gemeinsame Vorschriften
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Artikel 24 (aufgehoben)


Artikel 24 hat 1 frühere Fassung und wird in 2 Vorschriften zitiert



Text in der Fassung des Artikels 8 Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz G. v. 17. Juli 2017 BGBl. I S. 2575; zuletzt geändert durch Artikel 17 G. v. 12.06.2020 BGBl. I S. 1248 m.W.v. 25. Juli 2017

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Frühere Fassungen von Artikel 24 RÜG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 25.07.2017Artikel 8 Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz
vom 17.07.2017 BGBl. I S. 2575

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von Artikel 24 RÜG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 24 RÜG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in RÜG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 42 RÜG Inkrafttreten
... a, Nr. 2 Buchstaben c und e und Nr. 3, Artikel 19 Nr. 8 Buchstaben b bis d, Artikel 23 Nr. 3, Artikel 24 , Artikel 35 Abs. 1 Nr. 5 und Abs. 3, Artikel 37 Nr. 2, soweit in Absatz 10 nicht etwas anderes ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2575; zuletzt geändert durch Artikel 17 G. v. 12.06.2020 BGBl. I S. 1248
Artikel 8 RÜAbschlG Änderung des Renten-Überleitungsgesetzes
...  Artikel 24 , 27, 35, 37 und 38 des Renten-Überleitungsgesetzes vom 25. Juli 1991 (BGBl. I S. 1606), das ...


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