Artikel 39 - Renten-Überleitungsgesetz (RÜG)

G. v. 25.07.1991 BGBl. I S. 1606; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2575
Geltung ab 01.01.1992, abweichend siehe Artikel 42; FNA: 826-30-1 Allgemeine und gemeinsame Vorschriften
| |

Artikel 39 Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang


Artikel 39 wird in 1 Vorschrift zitiert

Die auf den Artikeln 32 bis 34 beruhenden Teile der dort geänderten Verordnungen können aufgrund der jeweils einschlägigen Ermächtigung in Verbindung mit diesem Artikel durch Rechtsverordnung geändert oder aufgehoben werden.

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von Artikel 39 RÜG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 39 RÜG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in RÜG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 42 RÜG Inkrafttreten
... 5 und Abs. 3, Artikel 37 Nr. 2, soweit in Absatz 10 nicht etwas anderes bestimmt ist, Artikel 38, 39 und 40 § 3 Abs. 2. (9) Am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed