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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 04.11.2009 aufgehoben

§ 3 - Verordnung über Produktionserstattungen für Olivenöl (OlivProdErstV k.a.Abk.)

V. v. 25.02.1982 BGBl. I S. 265; aufgehoben durch § 1 V. v. 27.10.2009 BGBl. I S. 3679
Geltung ab 07.03.1982; FNA: 7847-11-4-40 Sonstige Marktordnungsvorschriften, EWG-Durchführungsbestimmungen
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§ 3 Gewährung der Produktionserstattung



Die Produktionserstattung wird nur für Olivenöl der Tarifstelle 15.07 A II a des Gemeinsamen Zolltarifs gewährt, das sich im zollrechtlich freien Verkehr befindet und unter amtlicher Überwachung in einem anerkannten Herstellungsbetrieb verwendet wird.