Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 18.11.2008 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

§ 2 - Verordnung über gesetzliche Handelsklassen für Rindfleisch (HdlKlRindFlV k.a.Abk.)

neugefasst durch B. v. 20.12.1991 BGBl. I S. 2387; 1992 I 384; aufgehoben durch Artikel 6 V. v. 12.11.2008 BGBl. I S. 2186
Geltung ab 01.09.1969; FNA: 7849-2-1-1 Handelsklassen, Qualitätsnormen
|

§ 2 Klassifizierung


§ 2 wird in 1 Vorschrift zitiert

Rindfleisch darf nur zum Verkauf vorrätig gehalten, angeboten, feilgehalten, geliefert, verkauft oder sonst in den Verkehr gebracht werden, wenn es in eine der in der Anlage 1 aufgeführten Handelsklassen eingestuft ist und die dort bezeichneten Merkmale aufweist.

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von § 2 Verordnung über gesetzliche Handelsklassen für Rindfleisch

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 HdlKlRindFlV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HdlKlRindFlV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 6 HdlKlRindFlV Ordnungswidrigkeiten
... im Sinne des § 7 Abs. 1 Nr. 3 des Handelsklassengesetzes handelt, wer entgegen § 2 oder § 4 Abs. 1, 3, 4 oder 5 Rindfleisch gewerbsmäßig zum Verkauf vorrätig ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed