interne Verweise§ 30 SchaumwZwStG Übergangsvorschriften ... bis zum 30. Juni 1993 als unter Widerrufsvorbehalt zugelassene Steuerlagen im Sinne des § 4 Abs. 2 in Verbindung mit § 5 (Schaumweinherstellungsbetriebe) und mit § 6 ...
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