§ 1 - Wohnflächenverordnung (WoFlV)

Artikel 1 V. v. 25.11.2003 BGBl. I S. 2346
Geltung ab 01.01.2004; FNA: 2330-32-1 Wohnungsbauwesen
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§ 1 Anwendungsbereich, Berechnung der Wohnfläche



(1) Wird nach dem Wohnraumförderungsgesetz die Wohnfläche berechnet, sind die Vorschriften dieser Verordnung anzuwenden.

(2) Zur Berechnung der Wohnfläche sind die nach § 2 zur Wohnfläche gehörenden Grundflächen nach § 3 zu ermitteln und nach § 4 auf die Wohnfläche anzurechnen.



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