§ 24 Einstellung in den Vorbereitungsdienst
In den Vorbereitungsdienst einer Laufbahn des gehobenen Dienstes kann eingestellt werden, wer die Fachhochschulreife oder eine andere zu einem Hochschulstudium berechtigende Schulbildung oder einen gleichwertigen Bildungsstand nachweist.
interne Verweise§ 35 BLV Einstellungsvoraussetzungen ... des mittleren und des gehobenen Dienstes muss die Ausbildung auf der nach den §§ 19 und 24 geforderten Mindestvorbildung aufbauen; sie muss für Laufbahnen des gehobenen Dienstes den ...
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