Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 13.02.2009 aufgehoben
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§ 36 - Bundeslaufbahnverordnung (BLV)

neugefasst durch B. v. 02.07.2002 BGBl. I S. 2459, 2671; aufgehoben durch § 57 G. v. 12.02.2009 BGBl. I S. 284
Geltung ab 01.02.1979; FNA: 2030-7-3 Beamte
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§ 36 Zuerkennung der Befähigung


§ 36 wird in 5 Vorschriften zitiert

Die zuständige oberste Dienstbehörde entscheidet auf Grund der nach § 35 zu fordernden Nachweise über den Erwerb der Laufbahnbefähigung; sie kann diese Befugnis auf andere Behörden übertragen. Die Laufbahn und das Datum des Befähigungserwerbes sind in der Entscheidung zu bezeichnen.

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Zitierungen von § 36 BLV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 36 BLV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BLV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 BLV Erwerb der Befähigung (vom 12.02.2009)
... und Bestehen der vorgeschriebenen Laufbahnprüfung, 2. Zuerkennung nach § 36 , 3. Ausbildung und Bestehen der vorgeschriebenen Aufstiegsprüfung nach § 33a ...
§ 5a BLV Zulassung zu einer höheren Laufbahn bei Besitz der erforderlichen Hochschulausbildung
... sie die vorgeschriebene hauptberufliche Tätigkeit; § 35 Abs. 5 und die §§ 36 und 37 gelten entsprechend. Während dieser Zeit verbleiben sie in ihrem bisherigen ...
§ 37 BLV Einstellung in Laufbahnen mit Vorbereitungsdienst
... ist, können auch Bewerberinnen und Bewerber unter den Voraussetzungen der §§ 35 und 36 eingestellt werden. (2) Eine Einstellung nach Absatz 1 ist zulässig, wenn  ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Bundeslaufbahnverordnung (BLV)
V. v. 12.02.2009 BGBl. I S. 284; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 27.01.2023 BGBl. 2023 I Nr. 30
§ 56 BLV Folgeänderungen
... wird die Angabe „§ 33 der Bundeslaufbahnverordnung" durch die Angabe „§ 36 der Bundeslaufbahnverordnung" ersetzt. (20) Die Verordnung über die Laufbahn, ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

Delegationsanordnung BMVBW
A. v. 06.02.2002 BGBl. I S. 746; aufgehoben durch A. v. 25.05.2010 BGBl. I S. 781
VI. DelegAnOBMVBW Übertragung von Befugnissen nach der Bundeslaufbahnverordnung
... zu entscheiden, 6. den in Abschnitt I genannten Behörden die Befugnis nach § 36 BLV, über den Erwerb der Laufbahnbefähigung zu entscheiden; dies gilt nicht in den ...


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