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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.07.2022 aufgehoben
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§ 1 - Verordnung über die Berufsausbildung zum Zahnmedizinischen Fachangestellten/zur Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZahnmedAusbV k.a.Abk.)

V. v. 04.07.2001 BGBl. I S. 1492; aufgehoben durch § 19 V. v. 16.03.2022 BGBl. I S. 487
Geltung ab 01.08.2001; FNA: 806-21-1-287 Berufliche Bildung
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§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes



Der Ausbildungsberuf Zahnmedizinischer Fachangestellter/Zahnmedizinische Fachangestellte wird staatlich anerkannt.