Zitierungen von § 21 BNatSchG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 21 BNatSchG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BNatSchG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 11 BNatSchG Vorschriften für die Landesgesetzgebung (vom 17.06.2008)
... mit Ausnahme des § 6 Abs. 2, des § 10 Abs. 6, des § 20 Abs. 3, der §§ 21 und 21a, des § 22 Abs. 4 Satz 2, des § 33 Abs. 1 Satz 2 und 3, des § 35 Satz 1 Nr. ...
§ 37 BNatSchG Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften (vom 17.06.2008)
... die im Rahmen des § 19 erlassenen Vorschriften der Länder sowie die §§ 20 und 21  ...
§ 42 BNatSchG Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten (vom 18.12.2007)
... sowie nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zulässige Vorhaben im Sinne des § 21 Abs. 2 Satz 1 gelten die Zugriffs-, Besitz- und Vermarktungsverbote nach Maßgabe von Satz 2 ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Erstes Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
G. v. 12.12.2007 BGBl. I S. 2873, 2008 S. 47
Artikel 1 1. BNatSchGÄndG Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (vom 18.12.2007)
... sowie nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zulässige Vorhaben im Sinne des § 21 Abs. 2 Satz 1 gelten die Zugriffs-, Besitz- und Vermarktungsverbote nach Maßgabe von Satz 2 ...

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden
G. v. 10.05.2007 BGBl. I S. 666
Artikel 3 USchadGEG Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
... wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird nach der Angabe zu § 21 folgende Angabe eingefügt: „§ 21a Schäden an bestimmten Arten und ... Lebensräumen". 2. In § 11 Satz 1 wird nach der Angabe „§§ 21 und" die Angabe „21a, des §" eingefügt. 3. Nach § 21 Abs. ... 21 und" die Angabe „21a, des §" eingefügt. 3. Nach § 21 Abs. 3 wird folgender Absatz 4 angefügt: „(4) Wird bei Entscheidungen ... 1 Satz 2. Im Übrigen bleibt Absatz 2 Satz 1 unberührt." 4. Nach § 21 wird folgender § 21a eingefügt: „§ 21a Schäden an bestimmten ...


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