§ 69 BNatSchG Übergangsvorschrift ... begonnene Verwaltungsverfahren sind nach § 59 zu Ende zu führen. (5) § 61 gilt für 1. Verwaltungsakte, für die nach dem 3. April 2002 ein ... Vereine gesetzlich vorgeschrieben war. (6) Absatz 5 und die §§ 58 und 61 gelten entsprechend für Vereine, die nach § 29 der bis zum 3. April 2002 geltenden ... in der bis zum 3. April 2002 geltenden Fassung anerkannte Vereine gelten Absatz 5 und § 61 bis zum 3. April 2005 entsprechend, soweit die Vereine auf Grund von § 29 Abs. 1 Nr. 3 und 4 ... auf Verwaltungsverfahren beruhen, die vor dem 3. April 2002 begonnen worden und nicht in § 61 Abs. 1 aufgeführt sind, gelten die bis zu diesem Tag geltenden landesrechtlichen Regelungen ...