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Zitierungen von § 47 EnWG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 47 EnWG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EnWG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Energiefinanzierungsgesetz (EnFG)
Artikel 3 G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1237, 1272; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 26.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 202
§ 66 EnFG Allgemeine Übergangsbestimmungen (vom 01.01.2023)
... Vorfinanzierung der Übertragungsnetzkosten des Kalenderjahres 2023 nach Maßgabe des § 47 Absatz 3 in Verbindung mit § 24b des Energiewirtschaftsgesetzes verwendet zu werden. ...

Gerichtskostengesetz (GKG)
neugefasst durch B. v. 27.02.2014 BGBl. I S. 154; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 14.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 365
§ 53 GKG Einstweiliger Rechtsschutz und Verfahren nach § 148 Abs. 1 und 2 des Aktiengesetzes (vom 03.02.2017)
... auf Zulassung der Vollziehung (§ 1041 der Zivilprozessordnung), 4. nach § 47 Absatz 5 des Energiewirtschaftsgesetzes über gerügte Rechtsverletzungen, der Wert ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung der Vorschriften zur Vergabe von Wegenutzungsrechten zur leitungsgebundenen Energieversorgung
G. v. 27.01.2017 BGBl. I S. 130
Artikel 1 EnwGuaÄndG Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
... „§ 46a Auskunftsanspruch der Gemeinde". b) Die Angabe zu § 47 wird wie folgt gefasst: „§ 47 Rügeobliegenheit, ... b) Die Angabe zu § 47 wird wie folgt gefasst: „§ 47 Rügeobliegenheit, Präklusion". 2. § 46 wird durch die folgenden ... Präklusion". 2. § 46 wird durch die folgenden §§ 46, 46a und 47 ersetzt: „§ 46 Wegenutzungsverträge (1) Gemeinden haben ... durch Festlegung gegenüber den Energieversorgungsunternehmen treffen. § 47 Rügeobliegenheit, Präklusion (1) Jedes beteiligte Unternehmen kann eine ... 4. Dem § 118 wird folgender Absatz 20 angefügt: „(20) § 47 ist auf Verfahren zur Vergabe von Wegenutzungsrechten zur leitungsgebundenen Energieversorgung, in ... 46 Absatz 4 Satz 4 bekannt gegeben wurden mit der Maßgabe anwendbar, dass die in § 47 Absatz 2 Satz 1 bis 3 genannten Fristen mit Zugang einer Aufforderung zur Rüge beim ...
Artikel 2 EnwGuaÄndG Änderung des Gerichtskostengesetzes
...  2. Nach Nummer 3 wird folgende Nummer 4 eingefügt: „4. nach § 47 Absatz 5 des Energiewirtschaftsgesetzes über gerügte Rechtsverletzungen, der Wert ...

Gesetz zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen
G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2512
Artikel 11 StromPBGEG Änderung des Energiefinanzierungsgesetzes
... Vorfinanzierung der Übertragungsnetzkosten des Kalenderjahres 2023 nach Maßgabe des § 47 Absatz 3 in Verbindung mit § 24b des Energiewirtschaftsgesetzes verwendet zu werden. Unbeschadet der ...

Netzentgeltmodernisierungsgesetz
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2503, 3343; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 17.12.2018 BGBl. I S. 2549
Artikel 1 NetzEntgMoG Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (vom 01.01.2019)
... Verträge laufen bis zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit weiter. (23) § 47 ist auf Verfahren zur Vergabe von Wegenutzungsrechten zur leitungsgebundenen Energieversorgung, in ... des § 46 Absatz 4 Satz 4 bekannt gegeben wurden, mit der Maßgabe anwendbar, dass die in § 47 Absatz 2 Satz 1 bis 3 genannten Fristen mit Zugang einer Aufforderung zur Rüge beim jeweiligen Unternehmen ...