Zitierungen von § 20b ChemG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 20b ChemG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ChemG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Stammnormen
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
Artikel 1 V. v. 26.11.2010 BGBl. I S. 1643, 1644; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 21.07.2021 BGBl. I S. 3115
Sonstige
Verordnung zur Neufassung der Gefahrstoffverordnung und zur Änderung sprengstoffrechtlicher Verordnungen
V. v. 26.11.2010 BGBl. I S. 1643
Verordnung zur Neufassung der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen und zur Änderung der Gefahrstoffverordnung
V. v. 15.07.2013 BGBl. I S. 2514
Verordnung zur Umsetzung der EG-Richtlinien 2002/44/EG und 2003/10/EG zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen
V. v. 06.03.2007 BGBl. I S. 261
Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2014/27/EU und zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen
V. v. 15.11.2016 BGBl. I S. 2549
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 und zur Anpassung des Chemikaliengesetzes und anderer Gesetze im Hinblick auf den Vertrag von Lissabon
G. v. 02.11.2011 BGBl. I S. 2162
Artikel 1 ChemGuaLiAnpG Änderung des Chemikaliengesetzes
... Wörter „oder der Europäischen Union" eingefügt. 37. § 20b wird wie folgt geändert: a) In Nummer 1 Buchstabe c wird das Wort ...

REACH-Anpassungsgesetz
G. v. 20.05.2008 BGBl. I S. 922
Artikel 1 REACH-AnpG Änderung des Chemikaliengesetzes
... „ihre Anmeldung oder" und „Anmelde- oder" gestrichen. 15. § 20b wird wie folgt geändert: a) In Nummer 1 wird das Wort „Bundesminister" ...


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