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Anlage 6 - Zusatzstoff-Zulassungsverordnung (ZZulV)

Artikel 1 V. v. 29.01.1998 BGBl. I S. 230, 231; aufgehoben durch Artikel 8 V. v. 02.06.2021 BGBl. I S. 1362
Geltung ab 06.02.1998; FNA: 2125-40-71 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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Anlage 6 (zu § 6 und § 7) In Säuglings- und Kleinkindernahrung zugelassene Zusatzstoffe


Anlage 6 hat 2 frühere Fassungen und wird in 6 Vorschriften zitiert

(siehe BGBl. I 2000 S. 1545)


Text in der Fassung des Artikels 1 Dritte Verordnung zur Änderung der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Verordnungen V. v. 28. März 2011 BGBl. I S. 530 m.W.v. 1. April 2011

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Frühere Fassungen von Anlage 6 ZZulV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.04.2011Artikel 1 Dritte Verordnung zur Änderung der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Verordnungen
vom 28.03.2011 BGBl. I S. 530
aktuell vorher 15.02.2008Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Verordnungen
vom 30.01.2008 BGBl. I S. 132
aktuellvor 15.02.2008früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von Anlage 6 ZZulV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 6 ZZulV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ZZulV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 6 ZZulV Zusatzstoffe für Säuglings- und Kleinkindernahrung
... in Anlage 6 aufgeführten Zusatzstoffe sind für die dort genannten Lebensmittel zu den in Anlage 7 ...
§ 7 ZZulV Höchstmengenfestsetzungen (vom 26.02.2011)
... Bei dem Herstellen oder Behandeln von Lebensmitteln, die in den Anlagen 1 bis 6a aufgeführt und die dazu bestimmt sind, in den Verkehr gebracht zu werden, dürfen ...
§ 8 ZZulV Verwendung von Lebensmitteln mit Zusatzstoffen (vom 20.07.2007)
... 1 bis 5 gelten nicht für Säuglings- und Kleinkindernahrung, sofern in Anlage 6 nichts anderes bestimmt ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Verordnungen
V. v. 28.03.2011 BGBl. I S. 530
Artikel 1 3. ZZulVuaÄndV Änderung der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung
... aus Carnosol und Carnosolsäure)". 4. In Anlage 6 Teil D wird nach der Position „E 334 bis E 575" folgende Position eingefügt: ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Verordnungen
V. v. 30.01.2008 BGBl. I S. 132
Artikel 1 2. ZZulVuaÄndV Änderung der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung
... TBHQ, BHA und BHT sind die Einzelmengen prozentual zu reduzieren." 5. Anlage 6 Teil D wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift werden die Wörter ... die Wörter „Getreidebeikost und andere Beikost" ersetzt. 6. In Anlage 6 Teil E wird nach der Position „E 472c" folgende Position eingefügt:  ...

Zweite Verordnung zur Änderung zusatzstoffrechtlicher Vorschriften
V. v. 10.07.2007 BGBl. I S. 1399
Artikel 1 2. ZusStRÄndV Änderung der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung
...  3. In § 7 Abs. 1 Satz 1 werden a) die Angabe „Anlagen 1 bis 6 " durch die Angabe „Anlagen 1 bis 6a" und b) die Angabe „und § ... 1 werden a) die Angabe „Anlagen 1 bis 6" durch die Angabe „Anlagen 1 bis 6a" und b) die Angabe „und § 6" durch die Angabe „, ... 5" durch die Angabe „der §§ 5 und 6a" ersetzt. 5. Nach Anlage 6 wird folgende Anlage 6a eingefügt: „Anlage 6a (zu § 6a) Zusatzstoffe, ...


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