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Synopse aller Änderungen der ZZulV am 13.07.2017
Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 13. Juli 2017 durch Artikel 23 der LMIDVEV geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie der ZZulV.Hervorhebungen: alter Text, neuer Text
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ZZulV a.F. (alte Fassung) in der vor dem 13.07.2017 geltenden Fassung | ZZulV n.F. (neue Fassung) in der am 13.07.2017 geltenden Fassung durch Artikel 23 V. v. 05.07.2017 BGBl. I S. 2272 |
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Gliederung | |
(Textabschnitt unverändert) § 1 Allgemeine Vorschriften § 2 Begriffsbestimmungen § 3 Farbstoffe § 4 Süßungsmittel § 5 Andere Zusatzstoffe als Farbstoffe und Süßungsmittel § 6 Zusatzstoffe für Säuglings- und Kleinkindernahrung § 6a Zusatzstoffe für Trinkwasser § 7 Höchstmengenfestsetzungen § 8 Verwendung von Lebensmitteln mit Zusatzstoffen § 9 Kenntlichmachung § 9a Übergangsvorschrift | |
(Text alte Fassung) | (Text neue Fassung) § 9b Weitergeltung der Regelungen der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung |
§ 10 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten Anlage 1 (zu § 3 Abs. 1 und § 7) Zusatzstoffe, die zum Färben von Lebensmitteln oder zum Erzielen von Farbeffekten bei Lebensmitteln zugelassen sind Anlage 2 (zu § 4 Abs. 1 und § 7) Zum Süßen von Lebensmitteln zugelassene Zusatzstoffe Anlage 3 (zu § 5 Abs. 1 und § 7) Allgemein zugelassene Zusatzstoffe Anlage 4 (zu § 5 Abs. 1 und § 7) Begrenzt zugelassene Zusatzstoffe Anlage 5 (zu § 5 Abs. 1 und § 7) Zusatzstoffe, die für Lebensmittel zur Konservierung oder als Antioxidationsmittel zugelassen sind Anlage 6 (zu § 6 und § 7) In Säuglings- und Kleinkindernahrung zugelassene Zusatzstoffe Anlage 6a Anlage 6a (zu § 6a) Zusatzstoffe, die für Trinkwasser zugelassen sind Anlage 7 (zu § 5 Abs. 1) Zusatzstoffe für bestimmte technologische Zwecke | |
§ 9b (neu) | § 9b Weitergeltung der Regelungen der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung |
Soweit in dieser Verordnung auf die Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung oder Vorschriften der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung verwiesen wird, ist die Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung in der bis zum 12. Juli 2017 geltenden Fassung weiter anzuwenden. |
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/2173/v207717-2017-07-13.htm