Gesetz zur Neuregelung der Vorschriften über den Bundesgrenzschutz (Bundesgrenzschutzneuregelungsgesetz - BGSNeuRegG)

G. v. 19.10.1994 BGBl. I S. 2978
Geltung ab 01.11.1994; FNA: 13-7-1 Bundesgrenzschutz, Bundespolizei
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Eingangsformel
Artikel 1 Gesetz über den Bundesgrenzschutz
Artikel 2 Folgeänderungen
Artikel 3 Inkrafttretens-, Außerkrafttretens- und Anwendungsbestimmungen

Eingangsformel



Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

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Artikel 1 Gesetz über den Bundesgrenzschutz



gesamter Text siehe Bundesgrenzschutzgesetz - BGSG

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Artikel 2 Folgeänderungen


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert

§§ 1 bis 12

(Änderung von Gesetzen und Verordnungen)

§ 13 Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Die auf Artikel 2 beruhenden Teile der dort geänderten Rechtsverordnungen können auf Grund der jeweils einschlägigen Ermächtigung durch Rechtsverordnung geändert werden.

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Artikel 3 Inkrafttretens-, Außerkrafttretens- und Anwendungsbestimmungen


Artikel 3 wird in 2 Vorschriften zitiert

(1) Dieses Gesetz tritt am 1. November 1994 in Kraft. Gleichzeitig treten die §§ 1 bis 47 und die §§ 62 bis 74 des Gesetzes über den Bundesgrenzschutz vom 18. August 1972 (BGBl. I S. 1834), das zuletzt durch Artikel 6 Abs. 5 Nr. 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2378) geändert worden ist, außer Kraft.

(2) Die §§ 48 bis 61 des Gesetzes über den Bundesgrenzschutz in der in Absatz 1 bezeichneten Fassung sind nur anwendbar, wenn der Deutsche Bundestag zuvor durch Beschluß zugestimmt hat.



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