(1) Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1998 in Kraft, soweit nachfolgend nichts Abweichendes bestimmt ist.
(2) Artikel 5 Nr. 2 und 3 sowie Artikel 10 treten am Tage nach der Verkündung*) in Kraft.
(3) Artikel 7 Nr. 3 Buchstabe b tritt am ersten Tage des auf die Verkündung*) folgenden Kalendermonats in Kraft.
(4) Artikel
12 Abs. 3 tritt mit Ablauf des 31. Dezember 1998 außer Kraft.
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- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 14. April 1998.