Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 24.04.2006 aufgehoben

Artikel 6 - Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität (OrgKVerbG k.a.Abk.)

Artikel 6 Zitiergebot



Das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird durch dieses Gesetz eingeschränkt.

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