(1) Die Gebühr beträgt für die
- 1.
- Entlassung 51 EUR,
- 2.
- Genehmigung zur Beibehaltung 255 EUR,
- 3.
- Erteilung einer Staatsangehörigkeitsurkunde als Staatsangehörigkeitsausweis oder Ausweis über die Rechtsstellung als Deutscher 25 EUR.
(2) Die Gebühr für eine sonstige Bescheinigung beträgt mindestens 5 Euro, höchstens 51 Euro.