Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 14.07.2016 aufgehoben

§ 1 - Anwärtersonderzuschlags-Verordnung (AnwSZVV k.a.Abk.)

§ 1 Aufhebung



Die Anwärtersonderzuschlags-Verordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Juni 1990 (BGBl. I S. 1033), zuletzt geändert durch Artikel 4 der Verordnung vom 17. Juni 1998 (BGBl. I S. 1378), wird aufgehoben.



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