Artikel 13 - Gesundheitsstrukturgesetz (GSG k.a.Abk.)

G. v. 21.12.1992 BGBl. I S. 2266; zuletzt geändert durch Artikel 205 V. v. 25.11.2003 BGBl. I S. 2304
Geltung ab 01.01.1993, abweichend siehe Artikel 35; FNA: 860-5-7 Sozialgesetzbuch
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Artikel 13 (aufgehoben)


Artikel 13 wird in 1 Vorschrift zitiert


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Zitierungen von Artikel 13 Gesundheitsstrukturgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 13 GSG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GSG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 24 GSG Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang
... Verbindung mit diesem Artikel durch Rechtsverordnung geändert oder aufgehoben werden. Artikel 13 kann auf Grund des § 16 Satz 1 in Verbindung mit § 19 Abs. 2 des ...


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