Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 24.04.2006 aufgehoben

§ 3 - Landwirtschaftsförderungsverordnung (LaFV)

§ 3



Die nach Landesrecht zuständige Behörde setzt die Ausgleichsleistung durch Bescheid fest.

 
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