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Anlage 8 - Bundeswahlordnung (BWO)
neugefasst durch B. v. 19.04.2002 BGBl. I S. 1376; zuletzt geändert durch Artikel 10 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Geltung ab 11.09.1985; FNA: 111-1-5 Wahlrecht
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Geltung ab 11.09.1985; FNA: 111-1-5 Wahlrecht
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Anlage 8 (zu § 24 Abs. 1)
Anlage 8 wird in 3 Vorschriften zitiert
Anlageband zum BGBl. I Nr. 26 vom 26. April 2002, S. 16
Zitierungen von Anlage 8 BWO
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 8 BWO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BWO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 24 BWO Abschluss des Wählerverzeichnisses
... die Zahl der Wahlberechtigten des Wahlbezirks fest. Der Abschluss wird nach dem Muster der Anlage 8 beurkundet. Bei automatisierter Führung des Wählerverzeichnisses ist vor der Beurkundung ...
§ 88 BWO Beschaffung von Stimmzetteln und Vordrucken (vom 31.03.2017)
... (5) Die Beschaffung der Vordrucke und Formblätter nach den Anlagen 1, 2, 5, 8 , 9, 13 bis 25, 27 bis 29 und 31 bis 33 kann auch durch elektronische Bereitstellung ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung und der Europawahlordnung
V. v. 27.03.2008 BGBl. I S. 476
Artikel 1 BWOuEuWOÄndV Änderung der Bundeswahlordnung
... (5) Die Beschaffung der Vordrucke und Formblätter nach den Anlagen 2, 5, 8 , 9, 13 bis 25, 27 bis 29 und 31 bis 33 kann auch durch elektronische Bereitstellung ...
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