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Anlage 8 - Bundeswahlordnung (BWO)

neugefasst durch B. v. 19.04.2002 BGBl. I S. 1376; zuletzt geändert durch Artikel 10 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Geltung ab 11.09.1985; FNA: 111-1-5 Wahlrecht
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Anlage 8 (zu § 24 Abs. 1)


Anlage 8 wird in 3 Vorschriften zitiert

Anlageband zum BGBl. I Nr. 26 vom 26. April 2002, S. 16



 

Zitierungen von Anlage 8 BWO

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 8 BWO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BWO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 24 BWO Abschluss des Wählerverzeichnisses
... die Zahl der Wahlberechtigten des Wahlbezirks fest. Der Abschluss wird nach dem Muster der Anlage 8 beurkundet. Bei automatisierter Führung des Wählerverzeichnisses ist vor der Beurkundung ...
§ 88 BWO Beschaffung von Stimmzetteln und Vordrucken (vom 31.03.2017)
...  (5) Die Beschaffung der Vordrucke und Formblätter nach den Anlagen 1, 2, 5, 8 , 9, 13 bis 25, 27 bis 29 und 31 bis 33 kann auch durch elektronische Bereitstellung ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung und der Europawahlordnung
V. v. 27.03.2008 BGBl. I S. 476
Artikel 1 BWOuEuWOÄndV Änderung der Bundeswahlordnung
...  „(5) Die Beschaffung der Vordrucke und Formblätter nach den Anlagen 2, 5, 8 , 9, 13 bis 25, 27 bis 29 und 31 bis 33 kann auch durch elektronische Bereitstellung ...