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Zitierungen von § 18 AbgG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 18 AbgG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AbgG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 19 AbgG Anspruch auf Altersentschädigung (vom 24.10.2017)
... Bundestag mehrmals mit Unterbrechung an, so sind die Zeitabschnitte zusammenzurechnen. § 18 Abs. 1 Satz 4 gilt entsprechend. (4) Auf Antrag kann die Altersentschädigung vorzeitig ...
§ 20 AbgG Höhe der Altersentschädigung (vom 24.10.2017)
... nach § 11 Abs. 1 einschließlich der Amtszulage zugrunde gelegt. § 18 Abs. 1 Satz 4 gilt ...
§ 21 AbgG Berücksichtigung von Zeiten in anderen Parlamenten
... eingegangen sein muß (Ausschlußfrist), als Mitgliedszeit im Bundestag. § 18 Abs. 1 Satz 4 gilt entsprechend. Bei einer Antragstellung nach Satz 1 sind die während der dort ...
§ 25b AbgG Maßnahmen zur Kostendämpfung bei Versorgungsansprüchen (vom 19.11.2020)
... Ehegatte oder Lebenspartner das 40. Lebensjahr vollendet hatte. (2) Leistungen nach den §§ 18 , 19, 21, 22 und 25 werden bei Anspruchsberechtigten nach § 27 Abs. 1 um den hälftigen ...
§ 31 AbgG Verzicht, Übertragbarkeit
... 11 und auf die Leistungen nach § 12 sowie nach dem Fünften Abschnitt mit Ausnahme des § 18 ist unzulässig. Die Ansprüche aus § 12 sind nicht übertragbar. ...
§ 32 AbgG Beginn und Ende der Ansprüche, Zahlungsvorschriften (vom 19.11.2020)
... Bundestag ausscheiden, gilt § 27 für die Dauer des Anspruchs auf Übergangsgeld nach § 18 , mindestens jedoch für die Dauer von sechs Monaten. (8) Die ...
§ 38a AbgG
... dieses Gesetzes mindestens sechs Jahre angehört haben und ihre Hinterbliebenen. § 18 Abs. 1 letzter Satz gilt entsprechend. (2) Für ehemalige Mitglieder, die vor ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dreißigstes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und Dreiundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes
G. v. 11.07.2014 BGBl. I S. 906, 2017 I 3737
Artikel 1 30. AbgGuaÄndG Änderung des Abgeordnetengesetzes
... die Angabe „50 Euro" durch die Angabe „100 Euro" ersetzt. 3. In § 18 Absatz 5 wird nach dem Wort „Ehegatten" ein Komma und werden die Wörter „die ...

Siebenundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes
G. v. 22.12.2007 BGBl. I S. 3212
Artikel 1 27. AbgGÄndG Änderung des Abgeordnetengesetzes
... im Bundestag entsteht der Anspruch auf Altersentschädigung ein Lebensjahr früher. § 18 Abs. 1 Satz 4 gilt entsprechend." 5. § 20 wird wie folgt geändert: ... c) Der bisherige Satz 4 wird Satz 5 und wie folgt gefasst: „§ 18 Abs. 1 Satz 4 gilt entsprechend." 6. § 25b wird wie folgt geändert: ...
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