interne Verweise§ 19 AbgG Anspruch auf Altersentschädigung (vom 24.10.2017) ... Absätzen 1 und 2 genannten Zeitpunkt in Anspruch genommen wird. Anrechnungen nach § 29 erfolgen bezogen auf den nach Satz 2 verminderten Betrag der ...
§ 35 AbgG Übergangsregelung zum Elften Änderungsgesetz ... Inkrafttreten des Elften Änderungsgesetzes entstanden sind, bleiben unberührt. § 29 Abs. 4 findet Anwendung. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend für die ... erfüllen, und ihrer Hinterbliebenen richten sich nach bisherigem Recht. § 29 Abs. 4 findet Anwendung. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend für Mitglieder des ... 11 Abs. 1 bis zum Erreichen der Höchstaltersentschädigung gewährt werden. § 29 Abs. 4 findet Anwendung. Die Sätze 1 und 2 gelten für Hinterbliebene entsprechend. ...
§ 39 AbgG Anrechnung früherer Versorgungsbezüge ... 1968 werden gemäß § 10 Diätengesetz 1968 nicht in die Anrechnung nach § 29 Abs. 3 und 4 einbezogen. (2) Versorgungsbezüge nach dem Diätengesetz 1968 werden ... neben einer Entschädigung oder einer Versorgung aus der Mitgliedschaft in einem Landtag ( § 29 Abs. 5 und 6 ) nur mit dem Teil in die Anrechnung einbezogen, der nicht auf eigenen Beiträgen beruht. ...
Zitat in folgenden NormenEuropaabgeordnetengesetz (EuAbgG)
G. v. 06.04.1979 BGBl. I S. 413; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 11.07.2014 BGBl. I S. 906
§ 13 EuAbgG Anrechnung (vom 16.07.2014) ... Union gewährt wird, bis zur Höhe dieser Versorgung. (2) § 29 Abs. 1, 2, 6, 7 und 9 des Abgeordnetengesetzes gilt entsprechend mit der Maßgabe, daß ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenDreißigstes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und Dreiundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes
G. v. 11.07.2014 BGBl. I S. 906, 2017 I 3737
Artikel 1 30. AbgGuaÄndG Änderung des Abgeordnetengesetzes ... dem in den Absätzen 1 und 2 genannten Zeitpunkt in Anspruch genommen wird. Anrechnungen nach § 29 erfolgen bezogen auf den nach Satz 2 verminderten Betrag der Altersentschädigung." ... für Kinderlose nach § 55 des Elften Buches Sozialgesetzbuch." 9. § 29 Absatz 2 wird wie folgt geändert: a) In Satz 2 werden nach dem Wort „gilt" die ...
Einunddreißigstes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes
G. v. 14.11.2020 BGBl. I S. 2394
Siebenundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes
G. v. 22.12.2007 BGBl. I S. 3212
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