Zitierungen von § 1 Erstes Verstromungsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 1. VerstromG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 1. VerstromG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 1. VerstromG Sondervorschriften beim Betrieb mehrerer Kraftwerke
... außer dem Kraftwerk, für das eine steuerfreie Rücklage nach § 1 in Anspruch genommen wird, noch andere mit Gemeinschaftskohle betriebene Kraftwerke, die vor dem ... zur Leistung des Kraftwerks entspricht, für das die steuerfreie Rücklage nach § 1 in Anspruch genommen wird. Findet die Umstellung auf den Betrieb mit einem anderen Brennstoff ... die seit Inbetriebnahme des Kraftwerks, für das eine steuerfreie Rücklage nach § 1 in Anspruch genommen wird, vorgenommen worden ...
§ 3 1. VerstromG Auflösung der steuerfreien Rücklage
... Ist ein Kraftwerk, für das eine steuerfreie Rücklage nach § 1 in Anspruch genommen worden ist, bis zum Ende des zehnten auf den Betriebsbeginn folgenden ... (2) Ist ein Kraftwerk, für das eine steuerfreie Rücklage nach § 1 in Anspruch genommen worden ist, vor Ablauf des zehnten auf den Betriebsbeginn folgenden ... in dem Kraftwerk Mehrkosten verursacht, die weder durch ausnutzbare Steuervorteile nach § 1 dieses Gesetzes noch durch Zuschüsse nach § 1 des Gesetzes zur Sicherung des ... Die Ausnahmeregelung darf nur für Kraftwerke zugelassen werden, für die die nach § 1 zulässige steuerfreie Rücklage voll in Anspruch genommen worden ist und bei denen das ...
§ 4 1. VerstromG Erweiterung, Kesselerneuerung und Umstellung bestehender Kraftwerke
... Die Vorschriften der §§ 1 bis 3 sind entsprechend anzuwenden, wenn bestehende Kraftwerke erweitert werden und die durch die ... des neuen Kessels aufgewendet worden sind. (2) Die Vorschriften der §§ 1 bis 3 sind entsprechend anzuwenden, wenn bestehende Kraftwerke vom Betrieb mit anderen ...
§ 5 1. VerstromG
... Ist nach §§ 1 , 2 und 4 eine steuerfreie Rücklage gebildet worden, so ist diese bei der Ermittlung des ... weniger entrichtet zu werden brauchte. (2) Die Vorschriften der §§ 1 , 2, 3 - mit Ausnahme des Absatzes 2 Satz 2 - und § 4 gelten auch für die Ermittlung des ...


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