§ 19 (aufgehoben)
Frühere Fassungen von § 19 EuRAG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte und zur Änderung der Finanzgerichtsordnung
G. v. 21.12.2015 BGBl. I S. 2517
Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 12.05.2017 BGBl. I S. 1121
Artikel 2 AnwBerRÄndG Änderung des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland ... § 16a Entscheidung über den Antrag". c) Die Angabe zu § 19 wird wie folgt gefasst: „§ 19 (weggefallen)". ... Antrag". c) Die Angabe zu § 19 wird wie folgt gefasst: „ § 19 (weggefallen)". d) Nach der Angabe zu § 27 wird ... erhält hierüber vom Prüfungsamt eine Bescheinigung und wird nach den §§ 6 bis 36 und 46a bis 46c Absatz 1, 4 und 5 der Bundesrechtsanwaltsordnung von der ... b) Die bisherigen Absätze 3 und 4 werden die Absätze 4 und 5. 13. § 19 wird aufgehoben. 14. § 21 wird wie folgt geändert: a) Nach Absatz ...
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