interne Verweise§ 23 KfSachvG Registrierung im Kraftfahrt-Bundesamt (vom 26.11.2019) ... amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr ( § 22 Abs. 2 Nr. 1 ) oder Prüfingenieure (§ 22 Abs. 2 Nr. 2) sind und welche Behörde den ... Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr (§ 22 Abs. 2 Nr. 1) oder Prüfingenieure ( § 22 Abs. 2 Nr. 2 ) sind und welche Behörde den Sachverständigen oder Prüfer anerkannt oder der ... mit Datum und befaßter Behörde und der Wegfall der Betrauung mit den Aufgaben nach § 22 Abs. 3 Nr. 3 jeweils mit Datum und Überwachungsorganisation und 4. bei den zur Prüfung ... Überwachungsorganisation und 4. bei den zur Prüfung angemeldeten Personen ( § 22 Abs. 2 Nr. 3 ), die Anzahl der nicht bestandenen Prüfungen, wenn keine Anerkennung oder Zustimmung zur ...
§ 26 KfSachvG Übermittlung der Daten zur Registrierung (vom 26.11.2019) ... geführt, so ist zur Übermittlung die Behörde verpflichtet, die gemäß § 22 Abs. 3 Nr. 2 bis 4 befaßt ist. Die Datenübermittlung nach den Sätzen 1 und 2 kann auch im ... tätig, so teilt das Kraftfahrt-Bundesamt dies mit und übermittelt die nach § 22 zu speichernden Daten den jeweiligen Anerkennungsbehörden oder den Behörden, die der ...
§ 30 KfSachvG Löschung der Daten (vom 26.11.2019) ... nach den §§ 22 und 23 gespeicherten Daten sind 1. zehn Jahre nach Erlöschen oder Wegfall der ... zu löschen. Die Daten über die nicht bestandenen Prüfungen ( § 22 Abs. 3 Nr. 5 ) werden nach Anerkennung oder Zustimmung zur Betrauung der betroffenen Person gelöscht. ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenZweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU)
G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1626
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