Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG)

neugefasst durch B. v. 27.06.1994 BGBl. I S. 1537; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2632
Geltung ab 01.07.1983; FNA: 319-87 Zwischenstaatliche Rechtshilfe
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Erster Teil Anwendungsbereich
§ 1 Anwendungsbereich
Zweiter Teil Auslieferung an das Ausland
§ 2 Grundsatz
§ 3 Auslieferung zur Verfolgung oder zur Vollstreckung
§ 4 Akzessorische Auslieferung
§ 5 Gegenseitigkeit
§ 6 Politische Straftaten, politische Verfolgung
§ 7 Militärische Straftaten
§ 8 Todesstrafe
§ 9 Konkurrierende Gerichtsbarkeit
§ 9a Auslieferung und Verfahren vor internationalen Strafgerichtshöfen
§ 10 Auslieferungsunterlagen
§ 11 Spezialität
§ 12 Bewilligung der Auslieferung
§ 13 Sachliche Zuständigkeit
§ 14 Örtliche Zuständigkeit
§ 15 Auslieferungshaft
§ 16 Vorläufige Auslieferungshaft
§ 17 Auslieferungshaftbefehl
§ 18 Fahndungsmaßnahmen
§ 19 Vorläufige Festnahme
§ 20 Bekanntgabe
§ 21 Verfahren nach Ergreifung auf Grund eines Auslieferungshaftbefehls
§ 22 Verfahren nach vorläufiger Festnahme
§ 23 Entscheidung über Einwendungen des Verfolgten
§ 24 Aufhebung des Auslieferungshaftbefehls
§ 25 Aussetzung des Vollzugs des Auslieferungshaftbefehls
§ 26 Haftprüfung
§ 27 Vollzug der Haft
§ 28 Vernehmung des Verfolgten
§ 29 Antrag auf Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung
§ 30 Vorbereitung der Entscheidung
§ 31 Durchführung der mündlichen Verhandlung
§ 32 Entscheidung über die Zulässigkeit
§ 33 Erneute Entscheidung über die Zulässigkeit
§ 34 Haft zur Durchführung der Auslieferung
§ 35 Erweiterung der Auslieferungsbewilligung
§ 36 Weiterlieferung
§ 37 Vorübergehende Auslieferung
§ 38 Herausgabe von Gegenständen im Auslieferungsverfahren
§ 39 Beschlagnahme und Durchsuchung
§ 40 Rechtsbeistand
§ 41 Vereinfachte Auslieferung
§ 42 Anrufung des Bundesgerichtshofes
Dritter Teil Durchlieferung
§ 43 Zulässigkeit der Durchlieferung
§ 44 Zuständigkeit
§ 45 Durchlieferungsverfahren
§ 46 Durchlieferung bei vorübergehender Auslieferung
§ 47 Unvorhergesehene Zwischenlandung bei Beförderung auf dem Luftweg
Vierter Teil Rechtshilfe durch Vollstreckung ausländischer Erkenntnisse
§ 48 Grundsatz
§ 49 Weitere Voraussetzungen der Zulässigkeit
§ 50 Sachliche Zuständigkeit
§ 51 Örtliche Zuständigkeit
§ 52 Vorbereitung der Entscheidung
§ 53 Rechtsbeistand
§ 54 Umwandlung der ausländischen Sanktion
§ 54a Vollstreckung langer freiheitsentziehender Sanktionen
§ 55 Entscheidung über die Vollstreckbarkeit
§ 56 Bewilligung der Rechtshilfe
§ 56a Entschädigung der verletzten Person
§ 56b Vereinbarung über die Verwertung, Herausgabe und Aufteilung des abgeschöpften Vermögens
§ 57 Vollstreckung
§ 57a Kosten der Vollstreckung
§ 58 Sicherung der Vollstreckung
Fünfter Teil Sonstige Rechtshilfe
§ 59 Zulässigkeit der Rechtshilfe
§ 60 Leistung der Rechtshilfe
§ 61 Gerichtliche Entscheidung
§ 61a Datenübermittlung ohne Ersuchen
§ 61b Gemeinsame Ermittlungsgruppen
§ 61c Audiovisuelle Vernehmung
§ 62 Vorübergehende Überstellung in das Ausland für ein ausländisches Verfahren
§ 63 Vorübergehende Überstellung aus dem Ausland für ein ausländisches Verfahren
§ 64 Durchbeförderung von Zeugen
§ 65 Durchbeförderung zur Vollstreckung
§ 66 Herausgabe von Gegenständen
§ 67 Beschlagnahme und Durchsuchung
§ 67a Rechtshilfe für internationale Strafgerichtshöfe, zwischen- und überstaatliche Einrichtungen
Sechster Teil Ausgehende Ersuchen
§ 68 Rücklieferung
§ 69 Vorübergehende Überstellung aus dem Ausland für ein deutsches Verfahren
§ 70 Vorübergehende Überstellung in das Ausland für ein deutsches Verfahren
§ 71 Vollstreckung deutscher Erkenntnisse im Ausland
§ 71a Vereinbarung über die Verwertung, Herausgabe und Aufteilung des abgeschöpften Vermögens
§ 72 Bedingungen
Siebenter Teil Gemeinsame Vorschriften
Abschnitt 1 Allgemeine Regelungen
§ 73 Grenze der Rechtshilfe
§ 74 Zuständigkeit des Bundes
§ 74a Internationale Strafgerichtshöfe, zwischen- und überstaatliche Einrichtungen
§ 75 Kosten
§ 76 Gegenseitigkeitszusicherung
§ 77 Anwendung anderer Verfahrensvorschriften
§ 77a Elektronische Kommunikation und Aktenführung
§ 77b Verordnungsermächtigung
Abschnitt 2 Schutz personenbezogener Daten im Rechtshilfeverkehr
§ 77c Anwendungsbereich
§ 77d Übermittlung personenbezogener Daten
§ 77e Prüf-, Informations- und Protokollierungspflichten der übermittelnden Stelle
§ 77f Verfahren bei Fehlen eines Angemessenheitsbeschlusses
§ 77g Zustimmung zur Weiterleitung personenbezogener Daten
§ 77h Verwendung von übermittelten personenbezogenen Daten
Achter Teil Auslieferungs- und Durchlieferungsverkehr mit Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Abschnitt 1 Allgemeine Regelungen
§ 78 Vorrang des Achten Teils
§ 79 Grundsätzliche Pflicht zur Bewilligung; Vorabentscheidung
Abschnitt 2 Auslieferung an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union
§ 80 Auslieferung deutscher Staatsangehöriger
§ 81 Auslieferung zur Verfolgung oder zur Vollstreckung
§ 82 Nichtanwendung von Vorschriften
§ 83 Ergänzende Zulässigkeitsvoraussetzungen
§ 83a Auslieferungsunterlagen
§ 83b Bewilligungshindernisse
§ 83c Verfahren und Fristen
§ 83d Entlassung des Verfolgten
§ 83e Vernehmung des Verfolgten
Abschnitt 3 Durchlieferung an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union
§ 83f Durchlieferung
§ 83g Beförderung auf dem Luftweg
Abschnitt 4 Ausgehende Ersuchen um Auslieferung an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union
§ 83h Spezialität
§ 83i Unterrichtung über Fristverzögerungen
§ 83j Rechtsbeistand
Abschnitt 5 (aufgehoben)
§ 83k (aufgehoben)
Neunter Teil Vollstreckungshilfeverkehr mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Abschnitt 1 Freiheitsentziehende Sanktionen
Unterabschnitt 1 Vollstreckung ausländischer Erkenntnisse in der Bundesrepublik Deutschland
§ 84 Grundsatz
§ 84a Voraussetzungen der Zulässigkeit
§ 84b Ergänzende Zulässigkeitsvoraussetzungen
§ 84c Unterlagen
§ 84d Bewilligungshindernisse
§ 84e Vorläufige Bewilligungsentscheidung
§ 84f Gerichtliches Verfahren
§ 84g Gerichtliche Entscheidung
§ 84h Bewilligung nach gerichtlicher Entscheidung
§ 84i Spezialität
§ 84j Sicherung der Vollstreckung
§ 84k Ergänzende Regelungen zur Vollstreckung
§ 84l Durchbeförderung zur Vollstreckung
§ 84m Durchbeförderungsverfahren
§ 84n Durchbeförderung auf dem Luftweg
Unterabschnitt 2 Vollstreckung deutscher Erkenntnisse in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union
§ 85 Vorläufige Bewilligungsentscheidung
§ 85a Gerichtliches Verfahren
§ 85b Gerichtliche Entscheidung auf Antrag der verurteilten Person
§ 85c Gerichtliche Entscheidung auf Antrag der Vollstreckungsbehörde
§ 85d Bewilligung nach gerichtlicher Entscheidung
§ 85e Inländisches Vollstreckungsverfahren
§ 85f Sicherung der weiteren Vollstreckung
Abschnitt 2 Geldsanktionen
Unterabschnitt 1 Allgemeine Regelungen
§ 86 Vorrang
Unterabschnitt 2 Eingehende Ersuchen
§ 87 Grundsatz
§ 87a Vollstreckungsunterlagen
§ 87b Zulässigkeitsvoraussetzungen
§ 87c Vorbereitung der Entscheidung über die Bewilligung
§ 87d Grundsätzliche Pflicht zur Bewilligung
§ 87e Rechtsbeistand
§ 87f Bewilligung der Vollstreckung
§ 87g Gerichtliches Verfahren
§ 87h Gerichtliche Entscheidung nach Einspruch oder auf Antrag des Betroffenen
§ 87i Gerichtliche Entscheidung auf Antrag der Bewilligungsbehörde; Bewilligung
§ 87j Rechtsbeschwerde
§ 87k Zulassung der Rechtsbeschwerde
§ 87l Besetzung der Senate der Oberlandesgerichte
§ 87m Verbot der Doppelverfolgung; Mitteilung an das Bundeszentralregister
§ 87n Vollstreckung
§ 87o Übergangsvorschrift für Verfahren nach § 87f Absatz 5 und § 87i Absatz 3
Unterabschnitt 3 Ausgehende Ersuchen
§ 87p Grundsatz
§ 87q Inländisches Vollstreckungsverfahren; Ruhen der Verjährung
Abschnitt 3 Einziehung
§ 88 Grundsatz
§ 88a Voraussetzungen der Zulässigkeit
§ 88b Unterlagen
§ 88c Ablehnungsgründe
§ 88d Verfahren
§ 88e Vollstreckung
§ 88f Aufteilung der Erträge
§ 89 Sicherstellungsmaßnahmen
§ 90 Ausgehende Ersuchen
Abschnitt 4 Bewährungsmaßnahmen und alternative Sanktionen
Unterabschnitt 1 Überwachung von ausländischen Bewährungsmaßnahmen und alternativen Sanktionen in der Bundesrepublik Deutschland
§ 90a Grundsatz
§ 90b Voraussetzungen der Zulässigkeit
§ 90c Ergänzende Zulässigkeitsvoraussetzungen
§ 90d Unterlagen
§ 90e Bewilligungshindernisse
§ 90f Vorläufige Bewilligungsentscheidung
§ 90g Gerichtliches Verfahren
§ 90h Gerichtliche Entscheidung
§ 90i Bewilligung nach gerichtlicher Entscheidung
§ 90j Ergänzende Regelungen zur Vollstreckung
§ 90k Überwachung der verurteilten Person
Unterabschnitt 2 Überwachung von deutschen Bewährungsmaßnahmen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union
§ 90l Bewilligung der Vollstreckung und Überwachung
§ 90m Gerichtliches Verfahren auf Antrag der verurteilten Person
§ 90n Inländisches Vollstreckungsverfahren
Abschnitt 5 Überwachung von Maßnahmen zur Vermeidung von Untersuchungshaft *)
*) Hinweis der Redaktion
§ 90o Grundsatz
§ 90p Voraussetzungen der Zulässigkeit
§ 90q Unterlagen
§ 90r Bewilligungshindernisse
§ 90s Vorläufige Bewilligungsentscheidung
§ 90t Gerichtliches Verfahren
§ 90u Gerichtliche Zulässigkeitsentscheidung
§ 90v Bewilligung nach gerichtlicher Entscheidung
§ 90w Durchführung der Überwachung
§ 90x Erneuerte und geänderte Maßnahmen
§ 90y Abgabe der Überwachung
§ 90z Rücknahme der Überwachungsabgabe
Zehnter Teil Sonstiger Rechtshilfeverkehr mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Abschnitt 1 Allgemeine Regelungen
§ 91 Vorrang des Zehnten Teils
Abschnitt 2 Europäische Ermittlungsanordnung
§ 91a Grundsatz
§ 91b Voraussetzungen der Zulässigkeit
§ 91c Ergänzende Zulässigkeitsvoraussetzungen für besondere Formen der Rechtshilfe
§ 91d Unterlagen
§ 91e Bewilligung; Bewilligungshindernisse; Aufschub der Bewilligung
§ 91f Rückgriff auf andere Ermittlungsmaßnahmen
§ 91g Fristen
§ 91h Erledigung des Ersuchens
§ 91i Rechtsbehelfe; Aufschub der Übermittlung von Beweismitteln
§ 91j Ausgehende Ersuchen
Abschnitt 3 Besondere Formen der Rechtshilfe
§ 92 Übermittlung von Informationen einschließlich personenbezogener Daten an Mitgliedstaaten der Europäischen Union
§ 92a Inhalt des Ersuchens
§ 92b Verwendung von nach dem Rahmenbeschluss 2006/960/JI übermittelten Informationen einschließlich personenbezogener Daten
§ 92c Datenübermittlung ohne Ersuchen
§ 92d Örtliche Zuständigkeit für Ersuchen um Überwachung des Telekommunikationsverkehrs ohne technische Hilfe; Verordnungsermächtigung
§ 93 Gemeinsame Ermittlungsgruppen
§ 94 Ersuchen um Sicherstellung, Beschlagnahme und Durchsuchung
§ 95 Sicherungsunterlagen
§ 96 Grundsätzliche Pflicht zur Bewilligung von Sicherstellungsmaßnahmen
Elfter Teil Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EU) 2018/1805 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. November 2018 über die gegenseitige Anerkennung von Sicherstellungs- und Einziehungsentscheidungen
§ 96a Grundsatz
§ 96b Zuständigkeit und Verfahren für eingehende Ersuchen
§ 96c Vollstreckung
§ 96d Rechtsbehelf
§ 96e Ausgehende Ersuchen
§ 97 (aufgehoben)
Zwölfter Teil Schutz personenbezogener Daten im Rechtshilfeverkehr innerhalb der Europäischen Union und mit den Schengen-assoziierten Staaten
§ 97a Anwendungsbereich
§ 97b Übermittlung personenbezogener Daten
§ 97c Prüf-, Informations- und Protokollierungspflichten der übermittelnden Stelle
Dreizehnter Teil Auslieferungs- und Durchlieferungsverkehr mit der Republik Island und dem Königreich Norwegen
§ 98 Vorrang des Dreizehnten Teils
§ 99 Grundsätzliche Pflicht zur Bewilligung
Vierzehnter Teil Schlussvorschriften
§ 100 Anwendungsvorbehalt; Stichtagsregelung
§ 101 Übergangsvorschrift für Ersuchen, die auf einer Abwesenheitsentscheidung beruhen
§ 102 Übergangsvorschrift für die Vollstreckung freiheitsentziehender Sanktionen
§ 103 Übergangsvorschrift für Ersuchen um sonstige Rechtshilfe
§ 104 Gleichstellung von ausländischen mit inländischen Amtsträgern bei Amtshandlungen in der Bundesrepublik Deutschland
§ 105 Ausgleich von Schäden
§ 106 Einschränkung von Grundrechten


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