§ 28 (aufgehoben)
Frühere Fassungen von § 28 StVZO
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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interne Verweise
Zitate in ÄnderungsvorschriftenErste Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
V. v. 14.06.2006 BGBl. I S. 1329
Artikel 1 1. FeVÄndV ... 4. der Erteilung von roten Kennzeichen nach § 28 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung werden gemäß § 30 Abs. 1 ...
Verordnung zur Neuordnung des Rechts der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr und zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 25.04.2006 BGBl. I S. 988
Artikel 2 FZV-EV Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung ... eines Fahrzeugs als Oldtimer". e) Die Angaben zu den §§ 24 bis 28 werden durch folgende Angabe ersetzt: „§§ 24 bis 28 ... 24 bis 28 werden durch folgende Angabe ersetzt: „§§ 24 bis 28 (aufgehoben)". f) Die Angaben zum Abschnitt IIa des Teils B werden durch folgende ... 3 wird die Angabe „, § 23 Abs. 2, den §§ 24, 27 Abs. 1 bis 3 oder § 28 Satz 1" gestrichen. 3. Die Überschrift nach § 17 wird wie folgt gefasst: ... bleibt unberührt." c) In Absatz 5 Satz 2 wird die Angabe „nach § 28 " gestrichen. d) In Absatz 6 Satz 1 wird die Angabe „§ 27 Abs. 1 nicht ... Gutachten nach § 21 erstellt wird." 11. Die §§ 24, 25 und 27 bis 28 werden aufgehoben. 12. § 29 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 ... 1, § 27 Abs. 3 Satz 1, zu § 27 Abs. 4, § 27 Abs. 5 und 6, § 27 Abs. 7, § 28 Abs. 1, 3, 4, 5 und 6 sowie Anlage Vd, § 60 Abs. 1, § 60 Abs. 1 Satz 2, § 60 Abs. 1 ...
Zitate in aufgehobenen Titeln49. Ausnahmeverordnung zur StVZO
V. v. 15.09.1994 BGBl. I S. 2416; aufgehoben durch Artikel 12 V. v. 25.04.2006 BGBl. I S. 988
§ 1 49. StVZOAusnV ... gilt auch für Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten (§ 28 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) sowie für Fahrten zum Zwecke der ... der Reparatur oder Wartung der betreffenden Fahrzeuge. (2) Abweichend von § 28 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung dürfen für Fahrten nach Absatz 1 rote ... Verwendung auch an die Halter der betreffenden Fahrzeuge. Im übrigen findet § 28 Abs. 3 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung mit der Maßgabe Anwendung, daß die ...
Fahrzeugregisterverordnung (FRV)
V. v. 20.10.1987 BGBl. I S. 2305; zuletzt geändert durch Artikel 98 G. v. 21.06.2005 BGBl. I S. 1818; aufgehoben durch Artikel 12 V. v. 25.04.2006 BGBl. I 988
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