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§ 27a - Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

neugefasst durch B. v. 28.09.1988 BGBl. I S. 1793; aufgehoben durch Artikel 2 V. v. 26.04.2012 BGBl. I S. 679
Geltung ab 15.11.1974; FNA: 9232-1 Zulassung zum Straßenverkehr
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§ 27a (aufgehoben)






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Frühere Fassungen von § 27a StVZO

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.03.2007Artikel 2 Verordnung zur Neuordnung des Rechts der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr und zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
vom 25.04.2006 BGBl. I S. 988

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 27a StVZO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 27a StVZO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StVZO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Altfahrzeug-Gesetz (AltfahrzeugG)
G. v. 21.06.2002 BGBl. I S. 2199
Artikel 4 AltfahrzeugG Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
... vom 11. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3617), wird wie folgt geändert: 1. § 27a wird wie folgt gefasst: „§ 27a Verwertungsnachweis (1) Ist ein ... wie folgt geändert: 1. § 27a wird wie folgt gefasst: „§ 27a Verwertungsnachweis (1) Ist ein Fahrzeug der Klasse M1 oder N1 nach dem ... 2. § 69a Abs. 2 Nr. 12a wird wie folgt gefasst: „12a. entgegen § 27a Abs. 1 den Nachweis nach Muster 12 nicht oder nicht vorschriftsgemäß vorlegt,". ... Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „Muster 12 Vorbemerkungen (§ 27a StVZO) Vorbemerkungen zur Herstellung des Formblatts „Verwertungsnachweis" ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Neuordnung des Rechts der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr und zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 25.04.2006 BGBl. I S. 988
Artikel 2 FZV-EV Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
... Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer". e) Die Angaben zu den §§ 24 bis 28 werden durch folgende Angabe ersetzt: „§§ 24 bis 28 ... §§ 24 bis 28 werden durch folgende Angabe ersetzt: „§§ 24 bis 28 (aufgehoben)". f) Die Angaben zum Abschnitt IIa des Teils B werden durch ... ein Gutachten nach § 21 erstellt wird." 11. Die §§ 24, 25 und 27 bis 28 werden aufgehoben. 12. § 29 wird wie folgt geändert: a) ...
Artikel 9 FZV-EV Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
...  ii) In der Gebührennummer 224.3 werden die Wörter „§ 27a StVZO gleichzeitig mit der endgültigen Stillegung" durch die Wörter „§ ... ersetzt. jj) In der Gebührennummer 224.4 werden die Wörter „§ 27a StVZO zu einem anderen Zeitpunkt als dem der endgültigen Stillegung" durch die ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Fahrzeugregisterverordnung (FRV)
V. v. 20.10.1987 BGBl. I S. 2305; zuletzt geändert durch Artikel 98 G. v. 21.06.2005 BGBl. I S. 1818; aufgehoben durch Artikel 12 V. v. 25.04.2006 BGBl. I 988
§ 3 FRV Speicherung der Fahrzeugdaten im örtlichen Fahrzeugregister
... oder die Abgabe und Nichtabgabe von Erklärungen über den Verbleib nach § 27a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung. (3) Bei der Zuteilung von roten ...