Änderung Anlage 2 WaStrG vom 07.12.2018

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Anlage 2 WaStrG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 07.12.2018 geltenden Fassung
Anlage 2 WaStrG n.F. (neue Fassung)
in der am 07.12.2018 geltenden Fassung
durch Artikel 4 G. v. 29.11.2018 BGBl. I S. 2237
 

(Textabschnitt unverändert)

Anlage 2 (zu § 14e Abs. 1) Bundeswasserstraßen mit erstinstanzlicher Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts



Lfd.
Nr. | Bezeichnung

1 | Mittellandkanal (Hannover - Magdeburg)/Elbe-
Havel-Kanal/Untere Havel-Wasserstraße/Berli-
ner Wasserstraßen

2 | Havel-Oder-Wasserstraße und Hohensaaten-
Friedrichsthaler Wasserstraße

3 | Dortmund-Ems-Kanal (Südstrecke)

4 | Main-Donau-Wasserstraße

5 | Unter- und Außenelbe

6 | Unter- und Außenweser

(Text alte Fassung)

 
(Text neue Fassung)

7 | Elbe-Seitenkanal

 



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