interne Verweise§ 4 EinwirkungsBergV Zeitliche Begrenzung (vom 24.10.2017) ... des Auftritts der Erschütterung. Die Festlegung des Einwirkungsbereichs nach § 5 gilt von der Aufnahme der Gewinnung, auch soweit diese im Rahmen einer Aufsuchung erfolgt, oder ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Ausdehnung der Bergschadenshaftung auf den Bohrlochbergbau und Kavernen
G. v. 04.08.2016 BGBl. I S. 1962
Verordnung zur Änderung der Gesundheitsschutz-Bergverordnung sowie weiterer berg- und arbeitsschutzrechtlicher Verordnungen
V. v. 18.10.2017 BGBl. I S. 3584
Artikel 3 GesSchBÄndV Änderung der Einwirkungsbereichs-Bergverordnung ... gestrichen. b) In Absatz 1 wird die Angabe „§§ 4 und 5 " durch die Angabe „§§ 3 und 5" ersetzt. c) Absatz 2 wird wie ... 1 wird die Angabe „§§ 4 und 5" durch die Angabe „§§ 3 und 5 " ersetzt. c) Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) ... der Technik entsprechende Grenzwinkel herangezogen werden." 2. Die §§ 3 bis 6 werden durch folgende §§ 3 bis 7 ersetzt: „§ 3 Andere Art ... werden." 2. Die §§ 3 bis 6 werden durch folgende §§ 3 bis 7 ersetzt: „§ 3 Andere Art der Festlegung des Einwirkungsbereichs ... ab dem Zeitpunkt des Auftritts der Erschütterung. Die Festlegung des Einwirkungsbereichs nach § 5 gilt von der Aufnahme der Gewinnung, auch soweit diese im Rahmen einer Aufsuchung erfolgt, oder ... sind. (3) Im Fall des § 6 gilt der Einwirkungsbereich ab Bekanntgabe. § 5 Erweiterter Einwirkungsbereich für besondere Anlagen und Einrichtungen ... des § 3 Absatz 4 erneut festzulegen, 3. erfolgt in den Fällen des § 5 die erneute Festlegung nach den Anforderungen des § 5. § 7 Zeichnerische ... 3. erfolgt in den Fällen des § 5 die erneute Festlegung nach den Anforderungen des § 5 . § 7 Zeichnerische Darstellungen zum Betriebsplan Dem Betriebsplan ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/2460/v34932.htm