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Zitierungen von § 103 SGB V

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 103 SGB V verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB V selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 90 SGB V Landesausschüsse (vom 11.05.2019)
... getroffenen Entscheidungen nach § 99 Absatz 2, § 100 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 sowie § 103 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 sind den für die Sozialversicherung zuständigen obersten Landesbehörden vorzulegen. ...
§ 90a SGB V Gemeinsames Landesgremium (vom 01.01.2016)
... Entscheidungen nach § 99 Absatz 2, § 100 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 sowie § 103 Absatz 1 Satz 1 Stellung zu ...
§ 95 SGB V Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung (vom 01.09.2020)
... bei Antragstellung für die dort tätigen Ärzte Zulassungsbeschränkungen nach § 103 Abs. 1 Satz 2 angeordnet sind oder der Zulassung oder der Anstellungsgenehmigung Festlegungen nach § 101 ... Absatz 1 Satz 8 entgegenstehen. Abweichend von Satz 9 ist einem Antrag trotz einer nach § 103 Absatz 1 Satz 2 angeordneten Zulassungsbeschränkung stattzugeben, wenn mit der Zulassung oder ... der Kassenärztlichen Vereinigung die Durchführung eines Nachbesetzungsverfahrens nach § 103 Absatz 3a , wird der bisher angestellte Arzt Inhaber der Zulassung. (10) bis (12) aufgehoben ...
§ 96 SGB V Zulassungsausschüsse (vom 01.01.2020)
... 101 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3, 2. Durchführung eines Nachbesetzungsverfahrens nach § 103 Absatz 3a , 3. Besetzung zusätzlicher Vertragsarztsitze auf Grundlage der Entscheidungen der ... der für die Sozialversicherung zuständigen obersten Landesbehörden nach § 103 Absatz 2 Satz 4 , 4. Ablehnung einer Nachbesetzung nach § 103 Absatz 4 Satz 10, 5. ... nach § 103 Absatz 2 Satz 4, 4. Ablehnung einer Nachbesetzung nach § 103 Absatz 4 Satz 10 , 5. Ermächtigung von Ärzten und Einrichtungen, 6. Befristung einer ...
§ 101 SGB V Überversorgung (vom 20.10.2020)
... nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 4 enden bei Aufhebung der Zulassungsbeschränkungen nach § 103 Abs. 3 , spätestens jedoch nach zehnjähriger gemeinsamer vertragsärztlicher Tätigkeit. ... Ermittlung des Versorgungsgrades mitgerechnet. Im Falle der Praxisfortführung nach § 103 Abs. 4 ist bei der Auswahl der Bewerber die gemeinschaftliche Praxisausübung des in Absatz 1 Satz 1 ... vorgesehen werden. Bei der Feststellung der Überversorgung nach § 103 Abs. 1 sind die ermächtigten Psychotherapeuten nach § 95 Abs. 11 in der bis zum 31. August 2020 ... 31. März 2000 zu beschließen. Der Landesausschuss hat die Feststellungen nach § 103 Abs. 1 Satz 1 erstmals zum Stand vom 31. Dezember 2000 zu treffen. Ein Wechsel für Internisten ... Versorgung ist nur dann zulässig, wenn dafür keine Zulassungsbeschränkungen nach § 103 Abs. 1 angeordnet sind. (6) Absatz 1 Satz 1 Nummer 2a, 2b, 3, 4, 5 und 6 und die Absätze ...
§ 105 SGB V Förderung der vertragsärztlichen Versorgung (vom 24.11.2021)
... auf die Zulassung als Vertragsarzt, insbesondere bei Verzicht auf einen Nachbesetzungsantrag nach § 103 Absatz 3a Satz 1 , und Entschädigungszahlungen nach § 103 Absatz 3a Satz 13, 7. Förderung ... einen Nachbesetzungsantrag nach § 103 Absatz 3a Satz 1, und Entschädigungszahlungen nach § 103 Absatz 3a Satz 13 , 7. Förderung des Betriebs der Terminservicestellen, 8. Förderung ...
§ 140f SGB V Beteiligung von Interessenvertretungen der Patientinnen und Patienten (vom 27.07.2023)
... betroffen sind über a) die Durchführung eines Nachbesetzungsverfahrens nach § 103 Absatz 3a , b) die Ablehnung einer Nachbesetzung nach § 103 Absatz 4 Satz 10, c) ... nach § 103 Absatz 3a, b) die Ablehnung einer Nachbesetzung nach § 103 Absatz 4 Satz 10 , c) die Besetzung zusätzlicher Vertragsarztsitze auf Grundlage der Entscheidungen ... der für die Sozialversicherung zuständigen obersten Landesbehörden nach § 103 Absatz 2 Satz 4 , d) die Verlegung eines Vertragsarztsitzes oder einer genehmigten Anstellung nach ...
 
Zitat in folgenden Normen

Gesundheitsstrukturgesetz
G. v. 21.12.1992 BGBl. I S. 2266; zuletzt geändert durch Artikel 205 V. v. 25.11.2003 BGBl. I S. 2304
Artikel 33 GSG Überleitungsvorschriften
... zu entsprechen, wenn Zulassungsbeschränkungen nach dem 1. Januar 1993 gemäß § 103 Abs. 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch angeordnet sind. Die Zulassung nach Satz 1 endet, ... wenn der Landesausschuß der Ärzte und Krankenkassen die Feststellung nach § 103 Abs. 1 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch getroffen hat. Anträge nach Satz 1 ... wenn der Landesausschuß der Ärzte und Krankenkassen die Feststellung nach § 103 Abs. 1 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch getroffen hat. (4) Die ...

Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV)
V. v. 28.05.1957 BGBl. I S. 572, 608; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 22.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 101
§ 16b Ärzte-ZV
... Wirkung für einen oder mehrere Zulassungsausschüsse nach Maßgabe des § 103 Abs. 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch Zulassungsbeschränkungen anzuordnen.  ...
§ 32b Ärzte-ZV (vom 23.07.2015)
... Kassenärztlichen Vereinigung die Durchführung eines Nachbesetzungsverfahrens nach § 103 Absatz 4 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch, wird der bisher angestellte Arzt Inhaber der ...

Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte (Zahnärzte-ZV)
V. v. 28.05.1957 BGBl. I S. 582; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 22.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 101
§ 32b Zahnärzte-ZV (vom 23.07.2015)
... Vereinigung die Durchführung eines Nachbesetzungsverfahrens nach § 103 Absatz 4 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch, wird der bisher angestellte Zahnarzt Inhaber ...

GKV-Modernisierungsgesetz (GMG)
G. v. 14.11.2003 BGBl. I S. 2190; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 15.12.2004 BGBl. I S. 3445
Artikel 1 GMG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
... Antragstellung für die dort tätigen Ärzte Zulassungsbeschränkungen nach § 103 Abs. 1 Satz 2 angeordnet sind. Für die in den medizinischen Versorgungszentren angestellten ... Versorgungszentrum endet mit Vollendung des 68. Lebensjahres; in den Fällen des § 103 Abs. 4a Satz 1 gelten die Sätze 3 bis 5 entsprechend." g) Absatz 9 wird wie ... die Wörter „Der Gemeinsame Bundesausschuss hat" ersetzt. 80. § 103 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 2 werden die Wörter „der ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung
G. v. 15.11.2019 BGBl. I S. 1604
Artikel 2 PsychThAusbRefG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
... „in der bis zum 31. August 2020 geltenden Fassung" eingefügt. 9a. In § 103 Absatz 1 Satz 1 zweiter Halbsatz werden nach dem Wort „Ärzte" die Wörter „und die Ärzte, die in ...

Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten
G. v. 20.02.2013 BGBl. I S. 277
Artikel 2 PatRechteG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
... sind über a) die Durchführung eines Nachbesetzungsverfahrens nach § 103 Absatz 3a, b) die Ablehnung einer Nachbesetzung nach § 103 Absatz 4 Satz 9, ... nach § 103 Absatz 3a, b) die Ablehnung einer Nachbesetzung nach § 103 Absatz 4 Satz 9, ein Mitberatungsrecht; die Organisationen benennen hierzu ...

Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG)
G. v. 15.12.2008 BGBl. I S. 2426
Artikel 1 GKV-OrgWG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
... 2008 geltenden Fassung keine Anwendung, es sei denn, der Vertragsarztsitz wird nach § 103 Abs. 4 fortgeführt. Die Zulassung endet in diesen Fällen zum 31. März 2009, es sei ... und die Wörter „von 40 Prozent" gestrichen. 2a. Nach § 103 Abs. 4 Satz 1 wird folgender Satz eingefügt: „Satz 1 gilt auch bei ...

Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG)
G. v. 11.07.2021 BGBl. I S. 2754; 2022 BGBl. I S. 1025
Artikel 1 GVWG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (vom 20.07.2021)
... der für die Sozialversicherung zuständigen obersten Landesbehörden nach § 103 Absatz 2 Satz 4 , d) die Verlegung eines Vertragsarztsitzes oder einer genehmigten Anstellung nach ...

GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG)
G. v. 16.07.2015 BGBl. I S. 1211
Artikel 1 GKV-VSG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
... eingefügt. b) In Absatz 6 Satz 1 werden nach den Wörtern „§ 103 Absatz 1 Satz 1" die Wörter „und Absatz 3" eingefügt. 38. Dem ... 5" durch ein Komma und die Angabe „5 und 6" ersetzt. 44. § 103 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ...

GKV-Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG)
G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 2983; zuletzt geändert durch Artikel 8a G. v. 12.04.2012 BGBl. I S. 579
Artikel 1 GKV-VStG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (vom 01.01.2013)
... Entscheidungen nach § 99 Absatz 2, § 100 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 sowie § 103 Absatz 1 Satz 1 sind den für die Sozialversicherung zuständigen obersten ... Entscheidungen nach § 99 Absatz 2, § 100 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 sowie § 103 Absatz 1 Satz 1 Stellung zu nehmen." 29. § 91 wird wie folgt ... Kassenärztlichen Vereinigung die Durchführung eines Nachbesetzungsverfahrens nach § 103 Absatz 4, wird der bisher angestellte Arzt Inhaber der Zulassung." 32. § 95d ... durch die Wörter „Nummer 2a, 2b, 3, 4 und 5" ersetzt. 36. § 103 wird wie folgt geändert: a) Nach Absatz 3 wird ... Vereinigung möglich, wenn auf eine Ausschreibung zur Nachbesetzung nach § 103 Absatz 4 Satz 1 verzichtet wird." d) Absatz 4 Satz 3 und 4 wird aufgehoben. ...
Artikel 9 GKV-VStG Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte
... Kassenärztlichen Vereinigung die Durchführung eines Nachbesetzungsverfahrens nach § 103 Absatz 4 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch, wird der bisher angestellte Arzt Inhaber der ...
Artikel 10 GKV-VStG Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte
... Vereinigung die Durchführung eines Nachbesetzungsverfahrens nach § 103 Absatz 4 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch, wird der bisher angestellte Zahnarzt Inhaber ...

GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG)
G. v. 26.03.2007 BGBl. I S. 378; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 28.07.2011 BGBl. I S. 1622
Artikel 1 GKV-WSG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (vom 18.12.2008)
... 1 Satz 1 sowie 3. bei Feststellung von Überversorgung gemäß § 103 Abs. 1 Satz 1 festzulegen. Der Orientierungswert gemäß Satz 1 Nr. 2 soll ... die Absätze 3 und 3a gelten nicht für Zahnärzte." 69. Dem § 103 wird folgender Absatz 8 angefügt: „(8) Die Absätze 1 bis 7 gelten ...

MDK-Reformgesetz
G. v. 14.12.2019 BGBl. I S. 2789; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2793
Artikel 1 MDK-RG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
... jeweils durch die Wörter „regional maßgeblichen" ersetzt. 5d. § 103 wird wie folgt geändert: a) Absatz 4 wird wie folgt geändert:  ...

Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG)
G. v. 06.05.2019 BGBl. I S. 646
Artikel 1 TSVG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
... Satz eingefügt: „Abweichend von Satz 9 ist einem Antrag trotz einer nach § 103 Absatz 1 Satz 2 angeordneten Zulassungsbeschränkung stattzugeben, wenn mit der Zulassung oder ... 1 Satz 8 befolgt werden" eingefügt. i) In Absatz 9b wird die Angabe „ § 103 Absatz 4" durch die Angabe „§ 103 Absatz 3a" ersetzt. 53. Nach ... i) In Absatz 9b wird die Angabe „§ 103 Absatz 4" durch die Angabe „ § 103 Absatz 3a" ersetzt. 53. Nach § 96 Absatz 2 wird folgender Absatz 2a ... 101 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3, 2. Durchführung eines Nachbesetzungsverfahrens nach § 103 Absatz 3a , 3. Besetzung zusätzlicher Vertragsarztsitze auf Grundlage der Entscheidungen der ... der für die Sozialversicherung zuständigen obersten Landesbehörden nach § 103 Absatz 2 Satz 4 , 4. Ablehnung einer Nachbesetzung nach § 103 Absatz 4 Satz 9, 5. ... nach § 103 Absatz 2 Satz 4, 4. Ablehnung einer Nachbesetzung nach § 103 Absatz 4 Satz 9 , 5. Ermächtigung von Ärzten und Einrichtungen, 6. Befristung ... durch die Wörter „Kinder- und Jugendärzte" ersetzt. 55. § 103 wird wie folgt geändert: a) Dem Absatz 2 werden die folgenden Sätze ... auf die Zulassung als Vertragsarzt, insbesondere bei Verzicht auf einen Nachbesetzungsantrag nach § 103 Absatz 3a Satz 1 , und Entschädigungszahlungen nach § 103 Absatz 3a Satz 13, 7. ... einen Nachbesetzungsantrag nach § 103 Absatz 3a Satz 1, und Entschädigungszahlungen nach § 103 Absatz 3a Satz 13 , 7. Förderung des Betriebs der Terminservicestellen. Es ist ...

Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG)
G. v. 22.12.2006 BGBl. I S. 3439
Artikel 1 VÄndG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
... mitgerechnet." 9. § 102 wird aufgehoben. 10. § 103 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 4a Satz 4 zweiter Halbsatz werden nach der ...

Zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
G. v. 19.05.2020 BGBl. I S. 1018; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 18.11.2020 BGBl. I S. 2397
Artikel 4 2. COVIfSGAnpG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
... können aus wichtigen Gründen ohne Sitzung schriftlich abstimmen." 9. § 103 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 wird wie folgt geändert:  ...