interne Verweise§ 78 SGB V Aufsicht, Haushalts- und Rechnungswesen, Vermögen, Statistiken (vom 01.01.2023) ... bis 86 des Vierten Buches sowie § 220 Absatz 1 Satz 2 und für die Verwendung der Mittel § 305b entsprechend. Die Jahresrechnung nach § 77 Absatz 1a des Vierten Buches ist ... bis 86 des Vierten Buches sowie § 220 Absatz 1 Satz 2 und für die Verwendung der Mittel § 305b ...
Zitat in folgenden NormenGKV-Modernisierungsgesetz (GMG)
G. v. 14.11.2003 BGBl. I S. 2190; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 15.12.2004 BGBl. I S. 3445
Artikel 1 GMG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch ... „für die Verwendung der Mittel der Kassenärztlichen Vereinigungen § 305b " eingefügt. 55. Dem § 79 wird folgender Absatz 5 angefügt: ... § 69 Satz 4 gilt entsprechend." 178. Nach § 305a wird folgender § 305b eingefügt: „§ 305b Rechenschaft über die Verwendung der Mittel ... 178. Nach § 305a wird folgender § 305b eingefügt: „§ 305b Rechenschaft über die Verwendung der Mittel Die Krankenkassen haben in ihren ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz
G. v. 21.02.2017 BGBl. I S. 265
Artikel 1 GKV-SVwStG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch ... und 85 des Vierten Buches sowie § 220 Absatz 1 Satz 2 und für die Verwendung der Mittel § 305b entsprechend. Die Jahresrechnung nach § 77 Absatz 1a des Vierten Buches ist für das ... Vermögen die §§ 80 und 85 des Vierten Buches und für die Verwendung der Mittel § 305b entsprechend." 4. Nach § 78 werden die folgenden §§ 78a und 78b ... 85 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 bis 5 des Vierten Buches und für die Verwendung der Mittel § 305b entsprechend. Für das Verwaltungsvermögen gilt § 263 entsprechend. Für die ... und 85 des Vierten Buches sowie § 220 Absatz 1 Satz 2 und für die Verwendung der Mittel § 305b entsprechend. Die Jahresrechnung nach § 77 Absatz 1a des Vierten Buches ist für das ...
GKV-Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG)
G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 2983; zuletzt geändert durch Artikel 8a G. v. 12.04.2012 BGBl. I S. 579
Artikel 1 GKV-VStG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (vom 01.01.2013) ... b) Absatz 2 Satz 7 wird aufgehoben. 83b. § 305b wird wie folgt gefasst: „§ 305b Veröffentlichung der ... 83b. § 305b wird wie folgt gefasst: „§ 305b Veröffentlichung der Jahresrechnungsergebnisse Die Krankenkassen, mit Ausnahme ...
Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG)
G. v. 14.10.2020 BGBl. I S. 2115
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/2497/v35998.htm