interne Verweise§ 5b UWG Wesentliche Informationen (vom 28.05.2022) ... abschließen kann, so gelten die folgenden Informationen als wesentlich im Sinne des § 5a Absatz 1 , sofern sie sich nicht unmittelbar aus den Umständen ergeben: 1. alle wesentlichen ... tatsächlich genutzt oder erworben haben. (4) Als wesentlich im Sinne des § 5a Absatz 1 gelten auch solche Informationen, die dem Verbraucher auf Grund unionsrechtlicher Verordnungen ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenErstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
G. v. 22.12.2008 BGBl. I S. 2949
Artikel 1 1. UWGÄndG Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb ... d) Absatz 5 wird aufgehoben. 6. Nach § 5 wird folgender § 5a eingefügt: § 5a Irreführung durch Unterlassen (1) Bei ... 6. Nach § 5 wird folgender § 5a eingefügt: § 5a Irreführung durch Unterlassen (1) Bei der Beurteilung, ob das Verschweigen einer ... werde entsprochen; 5. Waren- oder Dienstleistungsangebote im Sinne des § 5a Abs. 3 zu einem bestimmten Preis, wenn der Unternehmer nicht darüber aufklärt, dass er ... nachzuweisen; 6. Waren- oder Dienstleistungsangebote im Sinne des § 5a Abs. 3 zu einem bestimmten Preis, wenn der Unternehmer sodann in der Absicht, stattdessen eine ...
Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht
G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3504
Artikel 1 GWGuaÄndG Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb ... c) Die bisherigen Absätze 3 und 4 werden die Absätze 4 und 5. 3. § 5a wird durch die folgenden §§ 5a bis 5c ersetzt: „§ 5a ... 3 und 4 werden die Absätze 4 und 5. 3. § 5a wird durch die folgenden §§ 5a bis 5c ersetzt: „§ 5a Irreführung durch Unterlassen (1) ... 3. § 5a wird durch die folgenden §§ 5a bis 5c ersetzt: „ § 5a Irreführung durch Unterlassen (1) Unlauter handelt auch, wer einen Verbraucher ... abschließen kann, so gelten die folgenden Informationen als wesentlich im Sinne des § 5a Absatz 1 , sofern sie sich nicht unmittelbar aus den Umständen ergeben: 1. alle ... tatsächlich genutzt oder erworben haben. (4) Als wesentlich im Sinne des § 5a Absatz 1 gelten auch solche Informationen, die dem Verbraucher auf Grund unionsrechtlicher Verordnungen ... 3. eine irreführende geschäftliche Handlung nach § 5 Absatz 1 oder § 5a Absatz 1 vorgenommen wird oder 4. eine unlautere geschäftliche Handlung nach § 3 ...
Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung
G. v. 20.09.2013 BGBl. I S. 3642
Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
G. v. 02.12.2015 BGBl. I S. 2158
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