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§ 8 - Branntweinmonopolverordnung (BrMV)

V. v. 20.02.1998 BGBl. I S. 383; aufgehoben durch § 78 V. v. 06.03.2017 BGBl. I S. 431
Geltung ab 04.03.1998; FNA: 612-7-12 Verbrauchsteuern und Monopole
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§ 8 Brennrechtsgeltung


§ 8 hat 1 frühere Fassung und wird in 1 Vorschrift zitiert

Ab dem Betriebsjahr 2006/07 werden die Brennrechtsgeltungen wie folgt angepasst:

1.
aus Brennrechten für die Herstellung von Branntwein aus Korn werden Brennrechte für die Herstellung von Branntwein aus Getreide;

2.
aus Brennrechten für die Herstellung von Branntwein aus Kartoffeln und anderem Getreide als ausschließlich Korn werden Brennrechte für die Herstellung von Branntwein aus Kartoffeln und Getreide.


Text in der Fassung des Artikels 2 Zweite Verordnung zur Änderung verbrauchsteuer- und monopolrechtlicher Verordnungen V. v. 11. September 2006 BGBl. I S. 2130 m.W.v. 1. Oktober 2006

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Frühere Fassungen von § 8 BrMV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.10.2006Artikel 2 Zweite Verordnung zur Änderung verbrauchsteuer- und monopolrechtlicher Verordnungen
vom 11.09.2006 BGBl. I S. 2130

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 8 BrMV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 BrMV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BrMV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zweite Verordnung zur Änderung verbrauchsteuer- und monopolrechtlicher Verordnungen
V. v. 11.09.2006 BGBl. I S. 2130
Artikel 2 2. VerbrStuMonopolRÄndV Änderung der Branntweinmonopolverordnung
... 2334), wird wie folgt geändert: 1. § 2a wird aufgehoben. 2. § 8 wird wie folgt gefasst: „§ 8 Brennrechtsgeltung Ab dem ... 2a wird aufgehoben. 2. § 8 wird wie folgt gefasst: „§ 8 Brennrechtsgeltung Ab dem Betriebsjahr 2006/07 werden die Brennrechtsgeltungen wie ...


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