Ab dem Betriebsjahr 2006/07 werden die Brennrechtsgeltungen wie folgt angepasst:
- 1.
- aus Brennrechten für die Herstellung von Branntwein aus Korn werden Brennrechte für die Herstellung von Branntwein aus Getreide;
- 2.
- aus Brennrechten für die Herstellung von Branntwein aus Kartoffeln und anderem Getreide als ausschließlich Korn werden Brennrechte für die Herstellung von Branntwein aus Kartoffeln und Getreide.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zweite Verordnung zur Änderung verbrauchsteuer- und monopolrechtlicher Verordnungen
V. v. 11.09.2006 BGBl. I S. 2130