Anlage 7 (zu § 27) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Elektroniker für luftfahrttechnische Systeme/zur Elektronikerin für luftfahrttechnische Systeme
(siehe BGBl. I 2003 S. 1144ff)
interne Verweise§ 27 IndElektroAusbV Ausbildungsrahmenplan ... in § 26 Abs. 1 genannten Qualifikationen sollen nach der in Anlage 1 und Anlage 7 enthaltenen Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Berufsausbildung ...
§ 28 IndElektroAusbV Zwischenprüfung ... stattfinden. (2) Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage 7 für das erste Ausbildungsjahr und für das dritte Ausbildungshalbjahr aufgeführten ...
§ 29 IndElektroAusbV Abschlussprüfung ... Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf die in Anlage 1 und Anlage 7 aufgeführten Qualifikationen sowie auf den im Berufsschulunterricht vermittelten Lehrstoff, ...
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