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Zitierungen von § 2 Kostenverordnung für die Registrierung homöopathischer Arzneimittel durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte und das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 BVLHomAMKostV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BVLHomAMKostV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 BVLHomAMKostV (vom 15.08.2013)
... Die nach den §§ 2 bis 4 zu erhebenden Gebühren können auf Antrag des Gebührenschuldners bis auf ein ... zu den Entwicklungskosten besonders gering ist. (2) Die nach den §§ 2 bis 4 zu erhebenden Gebühren können auf Antrag des Gebührenschuldners bis auf die ...
§ 5a BVLHomAMKostV (vom 15.08.2013)
... eine der in § 2 genannten individuell zurechenbaren öffentlichen Leistungen in den gesetzlich vorgesehenen ...
§ 9 BVLHomAMKostV (vom 15.08.2013)
... (Inkrafttreten) (2) § 2 Abs. 1 in der vor Inkrafttreten der Zweiten Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung ... entschieden worden ist. Satz 1 gilt entsprechend für die Fälle des § 2 Abs. 2 sowie der §§ 3, 4 und 6, sofern vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung ein ...
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