Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
- Berufsbildung,
- 2.
- Aufbau und Organisation des Vermessungswesens sowie der Ausbildungsstätte,
- 3.
- Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz,
- 4.
- Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Verwendung von Energie und Material,
- 5.
- Erfassen, Verwalten und Weiterverarbeiten von Daten,
- 6.
- Anwenden berufsbezogener Rechts- und Verwaltungsvorschriften,
- 7.
- Anfertigen, Erneuern und Fortführen großmaßstäbiger Karten, Pläne und Risse,
- 8.
- Ausführen vermessungstechnischer Berechnungen,
- 9.
- Durchführen von Lage- und Höhenvermessungen,
- 10.
- Karten und Luftbilder.