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§ 1 - Wasch- und Reinigungsmittelgesetz (WRMG)

neugefasst durch B. v. 05.03.1987 BGBl. I S. 875; aufgehoben durch § 17 G. v. 29.04.2007 BGBl. I S. 600
Geltung ab 01.01.1987; FNA: 753-8 Wasserwirtschaft
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§ 1 Grundsatz



(1) Wasch- und Reinigungsmittel dürfen nur so in den Verkehr gebracht werden, daß nach ihrem Gebrauch jede vermeidbare Beeinträchtigung der Beschaffenheit der Gewässer, insbesondere im Hinblick auf den Naturhaushalt und die Trinkwasserversorgung, und eine Beeinträchtigung des Betriebs von Abwasseranlagen unterbleibt.

(2) Wasch- und Reinigungsmittel sind bestimmungsgemäß und gewässerschonend, insbesondere unter Einhaltung der Dosierungsempfehlungen des § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 und 5 zu verwenden.

(3) Technische Einrichtungen, die der Reinigung mit Wasch- und Reinigungsmitteln dienen, sollen so gestaltet werden, daß bei ihrem ordnungsgemäßen Gebrauch so wenig Wasch- und Reinigungsmittel und so wenig Wasser und Energie wie möglich benötigt werden.

(4) Die Vorschriften des Chemikaliengesetzes vom 16. September 1980 (BGBl. I S. 1718) und der auf Grund des Chemikaliengesetzes erlassenen Rechtsverordnungen bleiben unberührt.



 

Zitierungen von § 1 WRMG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 WRMG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WRMG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 WRMG Abbaubarkeit von organischen Stoffen (vom 08.11.2006)
... Gesundheit durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zur Verhütung der in § 1 Abs. 1 genannten nachteiligen Wirkungen die Anforderungen an die biologische Abbaubarkeit oder die ...
§ 4 WRMG Höchstmengen an Phosphorverbindungen (vom 08.11.2006)
... Gesundheit durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zur Verhütung der in § 1 Abs. 1 genannten nachteiligen Wirkungen, soweit geeignete Ersatzmöglichkeiten zur ...
§ 5 WRMG Weitere Anforderungen an die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln und deren Inhaltsstoffe
... Kreise durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zur Verhütung der in § 1 Abs. 1 genannten nachteiligen Wirkungen über die Regelungen der §§ 3 und 4 hinaus ...
§ 7 WRMG Verpackung, Dosiervorrichtungen
... Gesundheit durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zur Verhütung der in § 1 Abs. 1 genannten nachteiligen Wirkungen 1. die nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 anzugebenden ...
§ 9 WRMG Angaben zur Umweltverträglichkeit (vom 08.11.2006)
... Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zur Erkennung und Verhütung der in § 1 Abs. 1 genannten nachteiligen Wirkungen vorzuschreiben, welche Angaben zur ... zur Umweltverträglichkeit der Wasch- und Reinigungsmittel im Hinblick auf die in § 1 Abs. 1 genannten nachteiligen Wirkungen aus. Es unterrichtet die für die Überwachung ...