§ 11 TextilKennzG (vom 08.09.2015) ... nach den Bestimmungen dieses Gesetzes gekennzeichnet sein. (3) Die in Anlage 4 aufgeführten Textilerzeugnisse dürfen zur Abgabe an letzte Verbraucher feilgehalten ... wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates in den Anlagen 3 und 4 Arten und Gruppen von Textilerzeugnissen aufzunehmen oder zu streichen, sofern dies zur ...