§ 23a (aufgehoben)
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenFünftes Gesetz zur Änderung des Weingesetzes
G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2416
Artikel 1 5. WeinGÄndG ... Einheiten". j) Nach der § 23 betreffenden Zeile wird folgende § 23a betreffende Zeile eingefügt: „§ 23a Verwendung mehrerer ... Zeile wird folgende § 23a betreffende Zeile eingefügt: „§ 23a Verwendung mehrerer Bezeichnungen". 2. § 1 Absatz 1 wird wie folgt ... nach § 22c Absatz 3 abzugeben ist." 28. Nach § 23 wird folgender § 23a eingefügt: „§ 23a Verwendung mehrerer Bezeichnungen Das ... 28. Nach § 23 wird folgender § 23a eingefügt: „§ 23a Verwendung mehrerer Bezeichnungen Das Bundesministerium für Ernährung, ...
Siebtes Gesetz zur Änderung des Weingesetzes
G. v. 14.12.2012 BGBl. I S. 2592
Artikel 1 7. WeinGÄndG Änderung des Weingesetzes ... Wort „EG-Recht" durch das Wort „EU-Recht" ersetzt. g) Die § 23a betreffende Zeile wird gestrichen. h) Nach der § 24 betreffenden Zeile wird ... 1 Nummer 1" die Angabe „Buchstabe a" gestrichen. 21. § 23a wird aufgehoben. 22. Dem § 24 werden folgende Absätze 6 und 7 ...
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