Zitierungen von § 22g Weingesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 22g WeinG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WeinG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 22c WeinG Antrag auf Schutz einer geografischen Bezeichnung nach der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 (vom 27.01.2021)
... für das Gebiet eine Organisation zur Verwaltung herkunftsgeschützter Weinnamen nach § 22g Absatz 1 anerkannt wurde, eine begründete Stellungnahme dieser Organisation beizufügen.  ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Weinverordnung
neugefasst durch B. v. 21.04.2009 BGBl. I S. 827; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 04.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 304
§ 20a WeinV Vorübergehende Änderung einer Produktspezifikation (zu § 22c Absatz 9 Satz 3 des Weingesetzes) (vom 29.10.2022)
... Weinnamen eine Organisation zur Verwaltung herkunftsgeschützter Weinnamen nach § 22g Absatz 1 des Weingesetzes anerkannt und der Antrag nicht von dieser gestellt worden ist, ist zusätzlich zu den ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung weinrechtlicher und agrarmarktstrukturrechtlicher Vorschriften
G. v. 26.06.2017 BGBl. I S. 1942
Artikel 1 WeinRuaÄndG Änderung des Weingesetzes
... ersetzt. b) Nach der § 22f betreffenden Zeile wird folgende § 22g betreffende Zeile eingefügt: „§ 22g Organisationen zur Verwaltung ... betreffenden Zeile wird folgende § 22g betreffende Zeile eingefügt: „ § 22g Organisationen zur Verwaltung herkunftsgeschützter Weinnamen". c) In der ... für das Gebiet eine Organisation zur Verwaltung herkunftsgeschützter Weinnamen nach § 22g Absatz 1 anerkannt wurde, eine begründete Stellungnahme dieser Organisation beizufügen." ... die Wörter „zwei Monate" ersetzt. 9. Nach § 22f wird folgender § 22g eingefügt: „§ 22g Organisationen zur Verwaltung ... 9. Nach § 22f wird folgender § 22g eingefügt: „ § 22g Organisationen zur Verwaltung herkunftsgeschützter Weinnamen (1) Die ...

Vierundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Weinverordnung
V. v. 03.05.2021 BGBl. I S. 866
Artikel 1 24. WeinVÄndV Änderung der Weinverordnung
... Weinnamen eine Organisation zur Verwaltung herkunftsgeschützter Weinnamen nach § 22g Absatz 1 des Weingesetzes anerkannt und der Antrag nicht von dieser gestellt worden ist, ist zusätzlich zu den ...


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