Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 23 Weingesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 23 WeinG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WeinG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 16a WeinG Produktspezifikationen (vom 27.01.2021)
... in § 23 Absatz 1 und 2 sowie in diesem Abschnitt geregelten Bestimmungen über die Anforderungen und Eigenschaften ...
§ 22b WeinG Schutz geografischer Bezeichnungen (vom 15.10.2014)
... abgegrenzt sind, soweit diese Namen in einem in der Rechtsverordnung nach § 23 Absatz 4 geregelten Verfahren in die Weinbergrolle eingetragen sind, sowie 3. die Namen ...
§ 24 WeinG Bezeichnungen und sonstige Angaben (vom 15.10.2014)
... nicht entgegenstehen, durch Rechtsverordnung die Verwendung einer oder mehrerer der in § 23 Absatz 1 genannten Bezeichnungen an strengere Regelungen zu knüpfen, als sie für das in ...
§ 50 WeinG Bußgeldvorschriften (vom 28.10.2023)
... einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist, 7. entgegen § 23 Absatz 1a eine Angabe macht, 8. entgegen § 26 Abs. 1 für ein Getränk, das kein ...
§ 57 WeinG Fortbestehen anderer Vorschriften (vom 27.01.2021)
... 3 und 5, § 17, § 20 Abs. 1 bis 5 und 7, § 22 Abs. 2 Nr. 2 bis 6 erster Halbsatz, § 23 Abs. 2 und 3 , § 24 Abs. 2 und 3, § 27 Abs. 2 Nr. 2 bis 5, § 30 Abs. 1 bis 3 Satz 1 Nr. 8, Abs. 5 ...
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Stammnormen
Weinverordnung
neugefasst durch B. v. 21.04.2009 BGBl. I S. 827; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 04.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 304
 
Zitat in folgenden Normen

Weinverordnung
neugefasst durch B. v. 21.04.2009 BGBl. I S. 827; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 04.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 304
§ 29 WeinV Eintragung von Lagen und Bereichen (zu § 23 Abs. 3 des Weingesetzes)
§ 32a WeinV Classic (zu § 24 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 des Weingesetzes) (vom 20.12.2018)
... geerntet worden sind, beträgt, 5. zur Angabe der Herkunft ein in § 23 Abs. 1 des Weingesetzes genannter Name nicht angegeben wird, 6. der Jahrgang angegeben wird, 7. ...
§ 32b WeinV Erstes Gewächs und Großes Gewächs (zu § 24 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 des Weingesetzes) (vom 29.10.2022)
... aufweist, 6. eine Einzellage oder eine kleinere geografische Einheit nach § 23 Absatz 1 Nummer 2 des Weingesetzes angegeben wird, 7. der Jahrgang angegeben wird, 8. er die nach den ...
§ 39 WeinV Geografische Angaben (zu § 24 Absatz 2 und 3 Nummer 4 und 5 in Verbindung mit § 54 Absatz 1 des Weingesetzes) (vom 29.10.2022)
... abgegeben werden, 3. einer Einzellage oder einer kleineren geografischen Einheit nach § 23 Absatz 1 Nummer 2 des Weingesetzes verwendet, a) ist diesem deutlich lesbar und unverwischbar in gleicher Farbe und in ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Achtes Gesetz zur Änderung des Weingesetzes
G. v. 02.10.2014 BGBl. I S. 1586
Artikel 1 8. WeinGÄndG Änderung des Weingesetzes
... abgegrenzt sind, soweit diese Namen in einem in der Rechtsverordnung nach § 23 Absatz 4 geregelten Verfahren in die Weinbergrolle eingetragen sind," eingefügt. ... und Beschreibung der aromatisierten Weinerzeugnisse zu erlassen." 20. § 23 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ...

Drittes Gesetz zur Änderung des Weingesetzes
G. v. 16.05.2007 BGBl. I S. 753; 2008 S. 27
Artikel 1 3. WeinGÄndG Änderung des Weingesetzes
... 2 Satz 1, Abs. 3 bis 5, § 17 Abs. 2, § 18 Abs. 4 Satz 1, § 21 Abs. 1 und 2, § 23 Abs. 3, § 24 Abs. 2 bis 4, § 26 Abs. 3, § 27 Abs. 2, § 28 Abs. 3, § 29 ... zuerkannt, wenn eine Anreicherung nicht vorgenommen worden ist." 8. Dem § 23 Abs. 1 wird folgende Nummer 4 angefügt: „4. bei anderen Erzeugnissen, ...

Fünftes Gesetz zur Änderung des Weingesetzes
G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2416
Artikel 1 5. WeinGÄndG
... Ursprungsbezeichnung oder geschützter geografischer Angabe". i) Die § 23 betreffende Zeile wird wie folgt gefasst: „§ 23 Angabe kleinerer ... i) Die § 23 betreffende Zeile wird wie folgt gefasst: „§ 23 Angabe kleinerer geografischer Einheiten". j) Nach der § 23 betreffenden ... 23 Angabe kleinerer geografischer Einheiten". j) Nach der § 23 betreffenden Zeile wird folgende § 23a betreffende Zeile eingefügt:  ... Abschnitt Geografische Bezeichnungen und Kennzeichnung". 26. Vor § 23 werden folgende §§ 22b bis 22d eingefügt: „§ 22b Schutz ... von Weinen mit gebietstypischem Charakter dient." 27. § 23 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:  ... a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „§ 23 Angabe kleinerer geografischer Einheiten". b) Die Absätze 1 und 2 werden wie ... eine Stellungnahme nach § 22c Absatz 3 abzugeben ist." 28. Nach § 23 wird folgender § 23a eingefügt: „§ 23a Verwendung mehrerer ...

Gesetz zur Anpassung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Hinblick auf den Vertrag von Lissabon
G. v. 09.12.2010 BGBl. I S. 1934
Artikel 3 BMELV-EUAnpG Änderung des Weingesetzes
... 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2, § 21 Absatz 3, § 22a Absatz 1, § 22d Nummer 1, § 23 Absatz 1, § 25 Absatz 2 Nummer 1, § 26 Absatz 1, § 27 Absatz 1 Satz 1, § 31 ...

Neunte Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Vorschriften
V. v. 19.07.2011 BGBl. I S. 1514
Artikel 1 9. WeinRÄndV Änderung der Weinverordnung
... nach Artikel 118i der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 erfasste abgegrenzte Gebiet liegt. § 23 Absatz 1 des Weingesetzes ist nicht anzuwenden. (6) Ein Wein, der mit einer im ...

Siebtes Gesetz zur Änderung des Weingesetzes
G. v. 14.12.2012 BGBl. I S. 2592
Artikel 1 7. WeinGÄndG Änderung des Weingesetzes
... das Wort „EG-Recht" durch das Wort „EU-Recht" ersetzt. 20. § 23 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ... nicht entgegenstehen, durch Rechtsverordnung die Verwendung einer oder mehrerer der in § 23 Absatz 1 genannten Bezeichnungen an strengere Regelungen zu knüpfen, als sie für das in ...

Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Vorschriften, der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung und der Agrarmarktstrukturverordnung
V. v. 18.06.2014 BGBl. I S. 798
Artikel 1 WeinRuaÄndV Änderung der Weinverordnung
... die Wörter „oder einer kleineren geografischen Einheit gemäß § 23 Absatz 1 des Weingesetzes" eingefügt. b) Nach Satz 1 wird folgender Satz ...

Zehntes Gesetz zur Änderung des Weingesetzes
G. v. 15.01.2021 BGBl. I S. 74
Artikel 1 10. WeinGAndG Änderung des Weingesetzes
...  „§ 8 Klassifizierung von Rebsorten". e) Die Angabe zu § 23 wird wie folgt gefasst: „§ 23 Angabe kleinerer und größerer ... e) Die Angabe zu § 23 wird wie folgt gefasst: „ § 23 Angabe kleinerer und größerer geografischer Einheiten". 2. Nach § ... 1 werden die Wörter „Die in diesem Abschnitt" durch die Wörter „Die in § 23 Absatz 1 und 2 sowie in diesem Abschnitt" ersetzt. 14. § 17 Absatz 4 wird aufgehoben. ... mit Zustimmung des Bundesrates nähere Bestimmungen zu erlassen." 16. § 23 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:  ... geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „ § 23 Angabe kleinerer und größerer geografischer Einheiten". b) Absatz 1 ... einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist, 7. entgegen § 23 Absatz 1a eine Angabe macht,". c) Nummer 12 wird wie folgt gefasst: „12. ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Weinverordnung und der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung
V. v. 11.10.2021 BGBl. I S. 4683
Artikel 1 2. WeinVuaÄndV Änderung der Weinverordnung
...  eee) In Nummer 6 werden nach dem Wort „Einheit" die Wörter „nach § 23 Absatz 1 Nummer 2 des Weingesetzes " eingefügt. fff) In Nummer 10 werden die Wörter „Ablauf ... durch die Wörter „einer Einzellage oder einer kleineren geografischen Einheit nach § 23 Absatz 1 Nummer 2 des Weingesetzes verwendet" ersetzt. bb) In Buchstabe a wird das Wort ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung (LMKV)
neugefasst durch 15.12.1999 BGBl. I S. 2464; aufgehoben durch Artikel 29 V. v. 05.07.2017 BGBl. I S. 2272
§ 9 LMKV Bestimmte Lebensmittel mit bestimmten geographischen Angaben
... bestimmten Anbaugebietes oder b) Name eines Bereiches nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a des Weingesetzes oder c) Name einer Gemeinde oder ... Weingesetzes oder c) Name einer Gemeinde oder eines Ortsteils nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b des Weingesetzes. Dies gilt nur, wenn die geographische ...