... in eine Laufbahn des höheren Dienstes erfolgt durch einen Laufbahnwechsel nach § 14 , durch Aufstieg von Beamtinnen und Beamten der Laufbahn der Bundesbahninspektorinnen und ...
... und Bundesbahninspektoren erfolgt ausschließlich durch einen Laufbahnwechsel nach § 14 , durch Aufstieg von Beamtinnen und Beamten der Laufbahn der Bundesbahnsekretärinnen und ...
... Bundesbahninspektoren erfolgt ausschließlich durch einen Laufbahnwechsel nach § 14 , durch Aufstieg von Beamtinnen und Beamten der Laufbahnen der technischen ...
... und Bundesbahnsekretäre erfolgt ausschließlich durch einen Laufbahnwechsel nach § 14 , durch Aufstieg von Beamtinnen und Beamten der Laufbahn der Betriebsaufseherinnen und ...
... Befähigung für die neue Laufbahn zu entscheiden, 5. nach § 14 Abs. 1 Satz 4 der Eisenbahn-Laufbahnverordnung über die Anerkennung der Befähigung beim ...