§ 22 (aufgehoben)
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenDrittes Gesetz zur Änderung des Seefischereigesetzes
G. v. 23.12.2016 BGBl. I S. 3188
Gesetz zur Änderung des Seefischereigesetzes und des Seeaufgabengesetzes
G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 3069
Artikel 1 SeeFischGuaÄndG Änderung des Seefischereigesetzes ... 7. Die bisherigen §§ 7 bis 10 werden durch die folgenden §§ 6 bis 22 ersetzt: „§ 6 Fischereiüberwachungszentrum (1) Die ... haben sich im Rahmen des Fischereirechts der Europäischen Union zu halten. § 22 Verkündung von Rechtsverordnungen Rechtsverordnungen nach diesem Gesetz ...
Gesetz zur Modernisierung des Verkündungs- und Bekanntmachungswesens
G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2752
Artikel 2 VkBkmMoG Folgeänderungen ... vom 16. Januar 2016 (BGBl. I S. 52) geändert worden ist, wird aufgehoben. (31) § 22 des Seefischereigesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Juli 1998 (BGBl. I S. 1791), das zuletzt durch Artikel 2 ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/2741/a174602.htm