Eingangsformel - Postleistungsentgeltverordnung (PostLEntgV)

V. v. 12.12.2005 BGBl. I S. 3475; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 03.12.2020 BGBl. I S. 2877
Geltung ab 01.01.2005; FNA: 900-10-4-37 Deutsche Post AG, Deutsche Postbank AG, Deutsche Telekom AG
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Eingangsformel



Auf Grund des § 10 Abs. 2 des Postpersonalrechtsgesetzes vom 14. September 1994 (BGBl. I S. 2325, 2353) der durch Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe a des Gesetzes vom 9. November 2004 (BGBl. I S. 2774) neu gefasst worden ist, verordnet das Bundesministerium der Finanzen nach Anhörung des Vorstands der Deutschen Post AG im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern:



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