Die Einfuhrliste - Anlage zum
Außenwirtschaftsgesetz - in der Fassung der Verordnung vom 16. Dezember 2008 (BAnz. S. 4805), die durch die Verordnung vom 4. März 2009 (BAnz. S. 826) geändert worden ist, erhält die aus dem Anhang zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung.