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Eingangsformel - Einhundertneunundfünfzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste - Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz - (159. AWGAnlÄndV k.a.Abk.)

V. v. 17.12.2009 BAnz. S. 4573; Geltung ab 01.01.2010
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Eingangsformel



Auf Grund des § 27 Absatz 1 Satz 1 und 2 in Verbindung mit § 2 Absatz 1, 3, des § 10 Absatz 2 und 3 sowie § 26 Absatz 1 des Außenwirtschaftsgesetzes in der Fassung der Neubekanntmachung vom 27. Mai 2009 (BGBl. I S. 1150) verordnet die Bundesregierung und auf Grund des § 27 Absatz 1 Satz 1 und 2 in Verbindung mit § 2 Absatz 1, 3 und 4, den §§ 5 und 10 Absatz 2 bis 4 des Außenwirtschaftsgesetzes verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie im Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt und dem Bundesministerium der Finanzen: